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Preisliste, Preistransparenz, Preise Friseur, Nagelstudio, Kosmetik

Preistransparenz

Woher sollen preisorientierte Kunden erfahren, dass es sich lohnt in den Salon zu kommen, oder dass man nicht am Ende mehr bezahlt, als man bereit gewesen wäre auszugeben? Preistransparenz ja oder nein? Sollten Sie über den Preis kommunizieren? Dies ist ein Punkt über den man in der Beautybranche verschiedener Meinung ist. Wenn Sie nicht zu den billigsten Salons der Stadt gehören, dann kann Ihre Preisliste manch preisbewusste Kundin abschrecken. Aber mal ehrlich: Diese Kundin wäre so oder so nur einmal bei Ihnen und nie wieder, weil ihr an der Kasse vor Schreck der Atem stockt. Vielleicht ist die Kundin aber auch so von Ihrem Service begeistert, dass ihr der Preis, der vorher noch so wichtig erschien, nun plötzlich ganz egal geworden ist. Welches Szenario ist für Ihren Salon wahrscheinlicher? Auch das müssen Sie als Unternehmer wieder selbst entscheiden. Wir sind jedenfalls der Meinung, wenn man sich mit seiner Leistung nicht zu verstecken braucht und der Preis für die Leistung angemessen ist, dann kann man seine Preise ruhig vorzeigen. Das schafft Vertrauen bei potenziellen Neukunden. Die Preisliste sollte einfach verständlich und nicht zu lang sein. Sie kann auf der Salon-Homepage, im Schaufenster oder Kundenstopper, am Behandlungsplatz, auf Flyern oder in Zeitungsanzeigen platziert werden. Mit Preisen werben sollte man allerdings nicht, wenn der Preis für die Kernzielgruppe des Salons kein Argument ist. Wenn Ihre Hauptkundschaft also beispielsweise eher gutbetucht ist und das Preisbewusstsein gegenüber dem Qualitätsanspruch verschwindend gering ist, dann beschränken Sie Ihre Preiskommunikation räumlich auf Ihren Salon! Machen sollten Sie es aber in jedem Falle, da es - wie bereits erwähnt - Vertrauen schafft. Und durch Vertrauen gewinnt man treue Stammkunden. Die wollen Sie ja schließlich haben, und die brauchen Sie auch, um langfristig als Friseur, Kosmetiker, Nagelstudio oder anderer Beautysalon bestehen zu können. Übrigens: Wenn man es ganz genau nimmt, dann sind Sie sogar gesetzlich dazu verpflichtet Ihre Preise öffentlich zu deklarieren. Wußten Sie das schon? Sie könnten durch einen Konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt oder vom Ordnungsamt mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie es nicht tun. Es gibt Mindestanforderungen der Preisauszeichnung, welche gesetzlich vorgeschrieben und durch Sie zu erfüllen sind. Sogar die Genauigkeit der Preisangaben selbst ist reglementiert. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag über die "Pflicht zur Preisauszeichnung".

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