Beitrag

Trick zum Umgehen des Werbeverbots im Reisegewerbe

Werbeverbot Reisegewerbe Friseur

© cherryandbees – AdobeStock

Das Werbeverbot ist das einzige unüberwindlich erscheinende Hindernis für Existenz gründende Friseure im Reisegewerbe. Reisegewerbe bedeutet nämlich „Klinkenputzen“! Reisegewerbetreibende dürfen ihre Friseur-Dienstleistungen nur persönlich an der Haustür anbieten. Termine machen dürfen Sie offiziell aber nicht! Werbung machen dürfen Sie schon gar nicht! Aber wie wollen die dann ihren Kundenstamm erweitern, wenn sie niemandem mitteilen dürfen, dass es sie gibt?

Manche Friseure im Reisegewerbe setzen sich deshalb einfach über das Werbeverbot hinweg. Sie rufen frech ihre Kunden an und machen Termine, verteilen Visitenkarten und lassen ihre Telefonnummer in Folienschrift aufs Auto setzen. Damit riskieren sie aber eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot mit Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Bei erneuter Zuwiderhandlung wird dann eine Geldstrafe in Existenz gefährdender Höhe fällig.

Andere Existenzgründer sind da mittlerweile etwas cleverer geworden. Sie haben sich etwas ausgedacht, um das Werbeverbot im Reisegewerbe zumindest teilweise zu umgehen. So tricksen die Friseure im Reisegewerbe mit dem Werbeverbot…

Dieser Inhalt ist nur unseren registrierten Mitgliedern zugänglich. Bitte melden Sie sich an, um ihn anzusehen!

Sie sind noch kein Mitglied? Registrieren Sie sich bitte!

jetzt_registrieren_button1_300px