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Friseure müssen konkrete Preise angeben und die Preisliste aushängen

Preise Friseur Preisliste

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Preise müssen in einer ganz bestimmten Art und Weise angegeben und ausgehängt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe – also auch für Friseursalons! Bei Verstößen kann vom Amt ein Bußgeld verhängt werden. Weiterhin besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung durch den Anwalt eines neidischen Konkurrenten. Lesen Sie hier, wie Sie es richtig angehen mit Ihren Preisangaben und dem Aushang Ihrer Preisliste…

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Warum müssen Friseure ihre Preise öffentlich machen?

Die Pflicht zu Preisauszeichnung ergibt sich aus der Preisangabenverordnung (PangV). Das ist eine deutsche Verbraucherschutzverordnung, die bereits seit 1985 in Kraft ist. Die Preisangabenverordnung bestimmt, wie der Preis von Waren oder Dienstleistungen dem Endverbraucher gegenüber anzugeben ist. §5(1) der Preisangabenverordnung (PangV) lautet:

Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen … aufzustellen. Dieses ist im Geschäftslokal oder am sonstigen Ort des Leistungsangebots und, sofern vorhanden, zusätzlich im Schaufenster oder Schaukasten anzubringen.
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Wie macht man es richtig?

Die Preisliste müssen Sie also im Salon und im Schaufenster gut sichtbar aushängen. Bei mehreren Schaufenstern genügt der Aushang in einem. Auch ein Schaukasten neben der Eingangstür, wie Sie ihn von Restaurants kennen, ist als Platz für Ihre Preisliste möglich.

Wichtig: Auch alle Waren, die Sie im Schaufenster und Ihren Verkaufsregalen platzieren, müssen mit dem entsprechenden Preis gut lesbar ausgezeichnet sein! Wenn Sie Ihr Schaufenster mit Ware dekorieren, dann dürfen Sie das nicht vergessen.

Weiterhin regelt die Preisangabenverordnung, dass die Angabe von Circa-Preisen, Ab-Preisen oder Von-Bis-Preisen unzulässig ist, was viele Friseure nicht zu wissen scheinen! Ein pauschaler Hinweis, dass Sonderwünsche extra kosten, ist jedoch erlaubt. Die Preisauszeichnung hat natürlich in Euro zu erfolgen.

Achtung: Abmahnung wird teuer!

Wenn Sie gegen die Preisangabevenrordnung verstoßen, können Mitbewerber Sie beim Ordnungsamt oder einer anderen zuständigen Behörde anschwärzen. Aber keine Panik – die Beamten werden Sie sicher erst einmal auf das fehlende Preisverzeichnis hinweisen, bevor Ihnen dann beim nächsten Verstoß sofort und ohne weitere Warnung ein Bußgeld von ca. 150,- Euro zuzüglich Bearbeitungsgebühren berechnet werden kann.

Ihre Mitbewerber können Sie auch über einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen lassen. Die Unterlassungserklärung haben Sie dann zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu tragen. Das wird dann meist recht teuer. Also besser gleich den richtigen Weg gehen und mit der Preisliste für Ihren Salon werben. Die Vorteile dieser Vorgehensweise lesen Sie in unserem Beitrag „Friseure und ihre Preise – Zeigen oder Schweigen?“.

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