Die Datenverarbeitung im Friseursalon muss sicher sein!
Sichern Sie die Datenverarbeitung in Ihrem Friseursalon rechtlich, organisatorisch und technisch ab! Sobald Sie in Ihrem Salon oder bei einem Ihrer externen Auftragsverarbeiter eine Datenschutzverletzung bemerken, sind Sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz nämlich verpflichtet, den Verstoß umgehend (innerhalb von 72 Stunden) der zuständigen Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen zu melden. Es besteht also eine Meldepflicht (§ 65 BDSG)! Beispiel: Es...