Erfolgswissen für Friseure, Management, Marketing, Tipps und Tricks
Ist man als selbständiger Friseur besser bei der privaten Krankenversicherung aufgehoben? Oder soll man lieber als freiwillig versichertes Mitglied in der Gesetzlichen bleiben? Lassen Sie sich von dieser Frage nicht quälen! Wir geben Ihnen eine kleine Hilfestellung, damit Sie zur richtigen Entscheidung finden.
Wenn ein ausreichend hohes Einkommen vorliegt, dass absehbar auch noch in vielen Jahren von Bestand sein sollte, der Salon oder die Salons also genug abwerfen, das Unternehmen gut und sicher läuft, dann könnten Sie sich durchaus für die private Krankenversicherung entscheiden.
Die Leistungen der Privaten sind meist wesentlich umfangreicher als die der Gesetzlichen. Nachteilig ist jedoch die Unsicherheit über die Höhe der Beiträge im Alter. Die privaten Versicherungen locken junge Mitglieder mit äußerst günstigen Beiträgen, die sich im Alter aber meist stark erhöhen. Ein Zurück in die Gesetzliche ist oft nur über Umwege möglich.
Wer unsicher ist über die zukünftige Entwicklung seines Einkommens, der sollte sich aber lieber freiwillig gesetzlich krankenversichern. Hier gibt es – genau wie in der gesetzlichen Rentenversicherung für Handwerker – die Möglichkeit, einen einkommensgerechten Beitrag zu zahlen. So haben Sie die grundlegende Krankenversicherung auf Dauer kostengünstig abgesichert.
Schließlich können Sie Ihre freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bedarfsgerecht durch einzelne Komponenten der Privaten als Zusatzversicherung ergänzen. So haben Sie die Kosten immer im Griff. Beispielsweise können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung mit privaten Zusatzversicherungen zum Krankentagegeld, Zahnersatz, Chefarztbehandlungen, Heilmittelzuschüsse usw. aufstocken. Und falls Ihr Einkommen einmal wegbrechen sollte, haben Sie immer die Möglichkeit, einzelne Komponenten Ihres Versicherungsschutzes wieder abzuspecken, um Geld zu sparen.
Es gibt noch einen weiteren großen Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der privaten: Die Familienversicherung. Ein freiwillig gesetzlich Versicherter kann nämlich seine Kinder und/oder den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner kostenfrei mitversichern, solang diese kein eigenes Einkommen haben. Das ist nur in der Gesetzlichen möglich, in der Privaten gibt es das nicht!
Unser Tipp:
Vor 2018 konnten Sie mit einem einfachen und völlig legalen Trick die Höhe Ihrer Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen und damit viel Geld sparen. Seit 2018 haben Sie stattdessen mit Nachforderungen oder Erstattungen von Beiträgen zu rechnen, auf die Sie unbedingt vorbereitet sein sollten. Hierzu gibt Ihnen unser Beitrag „Hohe Nachzahlungen von Beiträgen für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Friseurmeister ab 2019 möglich!“ Aufschluss.