Erfolgswissen für Friseure, Management, Marketing, Tipps und Tricks
Selbständige Friseurmeister können sich entweder privat krankenversichern oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Sie können zwar die Höhe Ihres monatlichen Beitrags nach dem Einkommen berechnen lassen, dennoch ist die Gesetzliche für junge Menschen meist teurer als die Private.
Bisher gab es einen völlig legalen und sehr einfachen Trick, wie man die Höhe der Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen konnte. Vor 2018 konnten Sie monatlich viel Geld sparen, mit einem einfachen Trick, doch nun müssen Sie umdenken…
Die Krankenkasse passt den einkommensgerechten Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung immer erst dann an, wenn ein neuer Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt ergeht. Änderungen im Einkommen und der damit zusammenhängenden Beitragshöhe wurden bisher immer nur für die Zukunft wirksam. Deshalb lohnte es sich, gemeinsam mit dem Steuerberater den Zeitpunkt der Einkommenssteuererklärung zu planen.
Hatten Sie in einem Geschäftsjahr mehr Einkommen als im Vorjahr erzielt, dann konnten Sie die Abgabe der Einkommenssteuererklärung für das betreffende Jahr so lange hinauszögern wie nur irgend möglich. Ihr Steuerberater hat hierfür ja einen zeitlichen Spielraum von mehr als einem Jahr. Sie hatten dann den Vorteil, dass Ihre Krankenkasse den Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung erst viel später nach oben anpasst – nämlich erst mit Datum Ihres neuen Steuerbescheides vom Finanzamt. Beitragsnachforderungen gab es bisher nicht. Deshalb konnten Sie auf diese Weise viel Geld sparen.
Beitragserstattungen gab es bisher auch nicht. Hatten Sie in einem Jahr weniger Einkommen als im Vorjahr für sich selbst erwirtschaftet, dann konnten Sie aber Ihren Steuerberater die Einkommenssteuererklärung für das vergangene Jahr so schnell wie möglich beim Finanzamt einreichen lassen. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wurden dann sofort nach Erhalt Ihres Einkommenssteuerbescheides nach unten korrigiert. Dadurch konnten Sie abermals viel Geld sparen.
Allein durch die Verschiebung des Zeitpunktes des Einkommenssteuerbescheides eröffnete sich (abhängig vom Unterschied im Einkommen der aufeinander folgenden Jahre) für viele Selbständige ein nicht zu unterschätzendes Sparpotential. Das ist heute leider anders:
Diesen gerade erläuterten Trick haben wir unseren Mitgliedern bisher immer wärmstens ans Herz gelegt. So konnten Sie Jahr für Jahr viel Geld sparen. Leider funktioniert der Trick seit einigen Jahren nicht mehr.
Seit 01.01.2018 gilt ein neues Gesetz, das dieses Sparpotenzial vernichtet und sogar eine finanzielle Gefahr für Sie als Selbständigen darstellen kann (Gesetzliche Grundlage: § 240 Abs. 4a SGB V). Freiwillige GKV-Mitglieder zahlen ab 2018 nämlich im Voraus. Das kann man sich vorstellen wie etwa bei den Abschlagszahlungen zur Strom- oder Gasrechnung.
Sobald ein neuer Steuerbescheid für eines der zurückliegenden Jahre ergeht, passt Ihre Krankenkasse (wie bisher) Ihren Beitrag zur GKV ab dem nächsten Monat an. ACHTUNG! Jetzt kommt’s: Zusätzlich berechnet die Krankenkasse den Beitrag für das betreffende Jahr nach!
Hätte man eigentlich mehr zahlen müssen, so wird die Krankenkasse nun eine Nachzahlung einfordern. Hier kann es (abhängig vom Unterschied im Einkommen) locker zu ein paar Tausend Euro an Beitragsnachzahlungen kommen!!! Andersherum werden ab 2018 auch Beiträge zurückerstattet, die aufgrund eines geringeren Einkommens zu viel gezahlt wurden.
Die ersten Nachberechnungen konnten die Krankenkassen erst rückwirkend für das Jahr 2018 durchführen. Schließlich gilt das Gesetz ja erst seit 01.01.2018. Als Selbständiger müssen Sie sich jedoch darüber im Klaren sein, dass es jährlich zur Nachberechnung für Sie kommen wird, sobald Sie den Einkommensteuerbescheid bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Für diesen Tag der Nachberechnung sollten Sie gewappnet sein. Ermitteln Sie so früh wie möglich die ungefähre Beitragsdifferenz! So wissen Sie dann, mit welcher Erstattung oder Nachforderung der Krankenkasse Sie selbst zu rechnen haben. Dann haben Sie genug Zeit, um Geld für die eventuell zu erwartende Nachzahlung beiseite zu legen.
Dies gilt im Übrigen noch nicht für die einkommensabhängigen Beiträge in der Rentenversicherung der Handwerker. Wenn Sie als Handwerksmeister pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und einen einkommensgerechten Beitrag zahlen, dann funktioniert dieser Trick bezüglich Ihrer Beiträge zur Rentenversicherung auch noch weiterhin!