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Friseur als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer

Kleinunternehmer Friseur ohne Umsatzsteuer

© Jonas Glaubitz – AdobeStock

Die so genannte Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Ihnen, sich als Friseur selbständig zu machen, ohne dass Sie Umsatzsteuer auf Ihre getätigten Umsätze zahlen müssen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für Kleinunternehmer ist insbesondere, dass sie die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von ihren Kunden nicht einmal kassieren müssen. Dies gibt ihnen im Wettbewerb garantiert einen preislichen Vorteil gegenüber ihrer „großen“ Konkurrenz. Die „Großen“ müssen nämlich von sämtlichen getätigten Einnahmen die Umsatzsteuer abführen.

Ein Rechenbeispiel wollen wir uns an dieser Stelle ersparen. Es ist ja offensichtlich, welch großer Preisunterschied sich rein rechnerisch aus dieser Bevorteilung ergibt.

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Kleinunternehmer sind gehasst

Jetzt können Sie sich sicherlich gut vorstellen, dass aus genau diesem Grunde viele umsatzsteuerpflichtige Unternehmer mit dieser Ungleichbehandlung des Unternehmertums hierzulande überhaupt nicht einverstanden sind. Und das zu Recht!

Denn um die für die Einstufung als Kleinunternehmer einzuhaltende jährliche Umsatzgrenze nicht zu überschreiten, wird von vielen „Kleinunternehmern“ ein Teil Ihres Umsatzes einfach „beiseite geschafft“ – also nicht dem Finanzamt gemeldet. Das ist nichts anderes als Schwarzarbeit!

Und genau diese Schwarzarbeit ist es ja, die nicht nur dem Preisgefüge der Friseurbranche schwer zu schaffen macht, sondern auch unseren Staat teuer zu stehen kommt. Für 2009 hatte ein bekannter Wirtschaftswissenschaftler das Volumen der Schattenwirtschaft in Deutschland auf 365 Milliarden Euro geschätzt.

Ein gewisser Teil davon fällt auch auf Selbständige ab, die Teile ihrer Einnahmen nicht melden. Das für den Status als Kleinunternehmer zwanghafte Unterschreiten einer Jahresumsatzgrenze fördert also in Wirklichkeit die Schwarzarbeit statt Sie zu bekämpfen.

Kleinunternehmer Friseur ohne Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung

© Sondem – AdobeStock

Die Kleinunternehmerregelung taugt nur als Starthilfe zur Existenzgründung

Nach Auffassung vieler Unternehmer ist die Kleinunternehmerregung deshalb ein „Lachwerk“ der Gesetzgebung. Aber für Existenzgründer bietet sich damit in den ersten Jahren tatsächlich eine Chance, auf dem Markt Fuß zu fassen.

Für eine dauerhafte Existenz ist die Kleinunternehmerregelung (wenn man sie ehrlich betreibt) nicht geeignet. Aber solang man als Existenzgründer die Umsatzgrenzen (ohne zu Schummeln) unterschreitet, sollte man diese Möglichkeit auch ruhig ausschöpfen.

Welche jährlichen Umsatzgrenzen zu beachten sind und welche steuerlichen Nachteile betreffs des Vorsteuerabzugs gegen die Vorteile der Kleinunternehmerregelung abgewogen werden müssen lesen Sie in unserem Beitrag „Die Kleinunternehmerregelung“.

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