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Die Datenverarbeitung im Friseursalon muss sicher sein!

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Sichern Sie die Datenverarbeitung in Ihrem Friseursalon rechtlich, organisatorisch und technisch ab! Sobald Sie in Ihrem Salon oder bei einem Ihrer externen Auftragsverarbeiter eine Datenschutzverletzung bemerken, sind Sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz nämlich verpflichtet, den Verstoß umgehend (innerhalb von 72 Stunden) der zuständigen Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen zu melden. Es besteht also eine Meldepflicht (§ 65 BDSG)!

Beispiel: Es braucht nur eine Mitarbeiterin die Telefonnummer einer Kundin ungefragt an eine andere Kundin weitergeben… Schon haben Sie eine meldepflichtige Datenschutz-Verletzung im Salon. Herzlichen Glückwunsch!

Daran sehen Sie übrigens, wie wichtig eine regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeiter tatsächlich ist. Die geschädigte Kundin könnte Ihren Salon nämlich nun auf Schadensersatz verklagen.

Aber auch, wenn durch einen technischen Defekt Daten vernichtet oder auch „nur“ beschädigt und zumindest teilweise unbrauchbar werden, so ist das bereits eine meldepflichtige Datenschutzverletzung. Ja, da kann man zunächst nur staunen!

Um das zu verstehen, müssen wir Friseure folgenden Grundsatz verinnerlichen: Personenbezogene Daten gehören nicht dem Salon als Unternehmen. Solche Daten gehören grundsätzlich zunächst einmal der betreffenden Person selbst. Eine Datenschutzverletzung liegt demzufolge vor,

  • wenn personenbezogene Daten ganz oder teilweise vernichtet worden sind, oder
  • wenn für Sie als Verantwortlichen kein Zugriff mehr darauf besteht, oder
  • wenn die Daten durch Veränderung nicht mehr zuverlässig sind, oder
  • wenn Daten unbefugt öffentlich gelegt worden sind, oder
  • wenn Unbefugte Zugang zu den Daten bekommen haben.

Nun können Sie bestimmt nachvollziehen, warum die DSGVO uns Friseure zur Sicherung unser Daten verpflichtet. Deshalb ist Datenschutz auch eine Frage der richtigen Sicherheitsmaßnahmen im Friseursalon:

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So decken Sie in Ihrem Friseursalon die Sicherheitsmängel bei der Datenverarbeitung auf:

Guido Scheffler - Fachkaufmann für Marketing, FriseurunternehmerEin Beitrag von Guido Scheffler,

Friseurunternehmer seit 1996,

Fachautor für Management und Marketing im Friseurhandwerk,

Geprüfter Fachkaufmann für Marketing (IHK),

Admin der exklusiven Facebook-Gruppe „FriseurUnternehmer“,

Geschäftsführer von www.Friseur-Unternehmer.de

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IT-Sicherheit ist Chefsache

Die DSGVO verlangt von uns, dass wir unsere Daten sichern im Sinne von

  • Vertraulichkeit,
  • Integrität,
  • Verfügbarkeit und
  • Belastbarkeit.

Nachfolgend haben wir beispielhaft einige Fragen aufgeführt, die Sie sich im Zusammenhang mit der Datensicherheit in Ihrem Salon stellen sollten:

  • Schützen Sie Ihre geschäftlich genutzten Computer ausreichend vor Hackerangriffen oder Spionage-Viren?
  • Sind Ihre System-Updates, Ihre Firewall, und Ihre Anti-Viren-Software immer aktuell?
  • Ist ein eventuelles Gäste-WLAN-Netz getrennt vom Salon-Netzwerk?
  • Hat Ihre Salon-Software ein passwortgeschütztes Berechtigungssystem, damit jeder Benutzer nur das sehen und tun kann, was er soll oder darf?
  • Wissen Ihre Mitarbeiter, dass sie Kunden niemals auf den Bildschirm an Ihrer Rezeption blicken lassen dürfen?
  • Erstellen Sie regelmäßig Sicherheits-BackUps Ihrer Daten?
  • Ist Ihre Computertechnik noch auf dem neuesten Stand und nicht bereits veraltet und anfällig?
  • Sind Ihre Technik und damit Ihre Daten ausreichend vor eventuellen Schäden geschützt (z.B. Blitzeinschlag, Stromausfall, Wasserschaden, Brand usw…)?
  • Werden auch mobile Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Tablets) oder manuelle Karteien aus Papier sicher vor dem Zugriff durch Unbefugte verwahrt (z.B. verschlossen im normalen Salonbetrieb, nach Feierabend im Tresor wegen Einbruchsrisiko)?
  • Sind Salon und Büro ausreichend gegen eventuelle Einbrüche geschützt?
  • Haben Sie geprüft, ob Ihre Betriebshaftpflichtversicherung auch Schäden durch Datenschutzverletzungen in erforderlichem Umfang mit abdeckt?
  • usw…
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Sichern Sie sich unbedingt auch technisch ab!

Stellen Sie sich all diese Fragen! Finden Sie die technischen und organisatorischen Sicherheitslücken in Ihrem eigenen Friseur-Unternehmen! Beseitigen Sie diese Sicherheitsmängel! Das erfordert meist nur geringen Aufwand im Vergleich zu den ansonsten drohenden finanziellen Risiken.

Je sicherer Sie und Ihre Mitarbeiter im Friseursalon und im Büro mit den Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten arbeiten, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie jemals Ärger bezüglich des Datenschutzes bekommen werden. Dann ist die DSGVO kein Problem für Sie! :)

Wir helfen Ihnen dabei! Laden Sie sich unsere Beispiele, Formulare, Vorlagen und Muster für DSGVO-Dokumente herunter, bearbeiten und verwenden SIe sie im eigenen Salon! Und lesen Sie unbedingt auch alle anderen Beiträge der DSGVO-Reihe, um sich umfassend zu informieren! Nur wer Bescheid weiß, kann sich auf der sicheren Seite fühlen:

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