Erfolgswissen für Friseure, Management, Marketing, Tipps und Tricks
Sichern Sie die Datenverarbeitung in Ihrem Friseursalon rechtlich, organisatorisch und technisch ab! Sobald Sie in Ihrem Salon oder bei einem Ihrer externen Auftragsverarbeiter eine Datenschutzverletzung bemerken, sind Sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz nämlich verpflichtet, den Verstoß umgehend (innerhalb von 72 Stunden) der zuständigen Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen zu melden. Es besteht also eine Meldepflicht (§ 65 BDSG)!
Beispiel: Es braucht nur eine Mitarbeiterin die Telefonnummer einer Kundin ungefragt an eine andere Kundin weitergeben… Schon haben Sie eine meldepflichtige Datenschutz-Verletzung im Salon. Herzlichen Glückwunsch!
Daran sehen Sie übrigens, wie wichtig eine regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeiter tatsächlich ist. Die geschädigte Kundin könnte Ihren Salon nämlich nun auf Schadensersatz verklagen.
Aber auch, wenn durch einen technischen Defekt Daten vernichtet oder auch „nur“ beschädigt und zumindest teilweise unbrauchbar werden, so ist das bereits eine meldepflichtige Datenschutzverletzung. Ja, da kann man zunächst nur staunen!
Um das zu verstehen, müssen wir Friseure folgenden Grundsatz verinnerlichen: Personenbezogene Daten gehören nicht dem Salon als Unternehmen. Solche Daten gehören grundsätzlich zunächst einmal der betreffenden Person selbst. Eine Datenschutzverletzung liegt demzufolge vor,
Nun können Sie bestimmt nachvollziehen, warum die DSGVO uns Friseure zur Sicherung unser Daten verpflichtet. Deshalb ist Datenschutz auch eine Frage der richtigen Sicherheitsmaßnahmen im Friseursalon:
Ein Beitrag von Guido Scheffler,
Friseurunternehmer seit 1996,
Fachautor für Management und Marketing im Friseurhandwerk,
Geprüfter Fachkaufmann für Marketing (IHK),
Admin der exklusiven Facebook-Gruppe „FriseurUnternehmer“,
Geschäftsführer von www.Friseur-Unternehmer.de
Die DSGVO verlangt von uns, dass wir unsere Daten sichern im Sinne von
Nachfolgend haben wir beispielhaft einige Fragen aufgeführt, die Sie sich im Zusammenhang mit der Datensicherheit in Ihrem Salon stellen sollten:
Stellen Sie sich all diese Fragen! Finden Sie die technischen und organisatorischen Sicherheitslücken in Ihrem eigenen Friseur-Unternehmen! Beseitigen Sie diese Sicherheitsmängel! Das erfordert meist nur geringen Aufwand im Vergleich zu den ansonsten drohenden finanziellen Risiken.
Je sicherer Sie und Ihre Mitarbeiter im Friseursalon und im Büro mit den Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten arbeiten, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie jemals Ärger bezüglich des Datenschutzes bekommen werden. Dann ist die DSGVO kein Problem für Sie! :)
Wir helfen Ihnen dabei! Laden Sie sich unsere Beispiele, Formulare, Vorlagen und Muster für DSGVO-Dokumente herunter, bearbeiten und verwenden SIe sie im eigenen Salon! Und lesen Sie unbedingt auch alle anderen Beiträge der DSGVO-Reihe, um sich umfassend zu informieren! Nur wer Bescheid weiß, kann sich auf der sicheren Seite fühlen: