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  GEZIm Gegensatz zur GEMA vertritt die GEZ nicht die Rechte von Musikschaffenden sondern die des Staates. Die Rundfunkgebühr, die von der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) eingezogen wird, fließt in die Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Ab 2013 soll eine neue "Haushaltsabgabe" die alte GEZ-Gebühr ersetzen. Dann zahlt jeder Haushalt und jeder Betrieb eine GEZ-Gebühr, egal ob Rundfunkgeräte vorhanden sind oder nicht. Bei Betrieben soll die GEZ-Gebühr anhand der Mitarbeiterzahl berechnet werden. Derzeit ist es noch so, dass jeder, der ein Gerät besitzt, welches zum Rundfunkempfang geeignet ist, gesetzlich verpflichtet ist, GEZ-Gebühren zu zahlen. Wenn Sie die Beschallung Ihres Salons über Radio vornehmen, zahlen Sie derzeit 5,76 Euro an GEZ-Gebühren pro Monat - also 69,12 Euro im Jahr. Wenn Sie sogar einen Fernseher im Salon haben, wird es bekanntlich noch teuerer: Bei derzeit 17,98 Euro pro Monat sind das 215,76 Euro im Jahr, die Sie an die GEZ zu zahlen haben. Wenn Sie in Ihrem Friseursalon, Nagelstudio, Kosmetikstudio oder Beautysalon hingegen keinerlei Geräte haben, die für Rundfunkempfang geeignet sind, dann können Sie die GEZ-Gebühr komplett einsparen. Beschallen können Sie ja schließlich auch mit nicht empfangstauglichen Geräten wie beispielsweise einem CD-Player. Aber das komplette Einsparen der GEZ-Kosten gestaltet sich neuerdings immer schwieriger. Die Rundfunkgebühr wurde nämlich auf so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" (Computer, Handys usw.) ausgeweitet. Seit dem 01.01.2007 wird auch für alle internetfähigen Computer die monatliche Radiogebühr erhoben. Als Grund für diesen neuerlichen Aderlass wird angeführt, dass über einen internetfähigen Computer ja prinzipiell auch die Möglichkeit zum Rundfunk- und Fernsehempfang besteht. Dies bedeutet rein rechtlich, dass eine Firma für jeden einzelnen ihrer internetfähigen PCs eine monatliche GEZ-Gebühr zu zahlen hat. In den allermeisten Betrieben des Friseurhandwerks und des Schönheitsgewerbes steht der PC jedoch nicht zum Vergnügen sondern einzig und allein zur Kundenverwaltung und Kassenabrechnung. Dennoch führt vorerst kein Weg daran vorbei. Die GEZ-Gebühren können Sie also neuerdings nur noch komplett einsparen, wenn Sie im Salon keinen internetfähigen Computer, keinen empfangstauglichen Fernseher und kein empfangstaugliches Radiogerät zu stehen haben. (Sie können sich unter www.pc-protest.de gegen diese Abzocke des Mittelstandes engagieren.) 
Unser Tipp: Falls Sie die Internetverbindung Ihres Computers im Salon nicht brauchen sollten, dann haben Sie eventuell die Möglichkeit, die entsprechenden Module aus dem Computer auszubauen. Schließlich betrifft die Gebühr ausschließlich "internetfähige" Computer. Wenn Sie allerdings bereits die Rundfunkgebühr oder gar die Fernsehgebühr für Ihren Salon zahlen, dann sollen vorerst keine weiteren Gebühren wegen des Computers auf Sie zukommen. In diesem Falle gibt sich die GEZ mit dem zufrieden, was sie von Ihnen bereits bekommt. Falls Sie also keinen internetfähigen Computer in Ihrem Salon haben, dann versorgen Sie Ihre Kunden doch über einen CD-Wechsler oder einen MP3-Player mit der gewünschten Musik. In diesem Falle zahlen Sie keinen Cent an die GEZ. Wenn Sie Videos im Salon zeigen wollen, sollten Sie hierzu kein Fernsehgerät benutzen sondern einen einfachen Monitor verwenden (Ein Fernseher ohne Empfangsteil). Wichtig: Sie dürfen im gesamten Salon kein Gerät haben, dass für den Empfang von Radio oder Fernsehprogrammen auch nur geeignet wäre. Eben auch keinen Computer mit Internetzugangstechnik. Sie zahlen nämlich für empfangstaugliche Geräte, ob Sie diese nutzen oder nicht! Wenn Sie beim Ghettoblaster in der Mixecke also nur die CD-Funktion nutzen und das Radio gar nicht einschalten, dann interessiert das den provisionsbewussten Geldeintreiber der GEZ nicht im Geringsten. Auch wenn Sie das Fernsehgerät in der Warteecke nur zum Abspielen von Informationsvideos benutzen, wird er Sie rüberholen. Er wird Ihnen die Gebühren rückwirkend bis zur Geschäftseröffnung aufzudrücken versuchen. Wenn Sie also keinen internetfähigen Computer im Salon haben und die GEZ-Gebühren sparen wollen, dann nutzen Sie am einfachsten einen CD-Wechsler oder einen MP3-Player (natürlich ohne Radioempfangsmöglichkeit) für Ihre Beschallung. Die GEZ wird Ihnen dann jedes Jahr aufs Neue einen Anmeldungsbogen schicken, auf welchem Sie getrost ankreuzen können, dass Sie keine Geräte anzumelden haben. Beachten Sie aber, dass Sie dann natürlich separate Lautsprecherboxen und vor allem einen separaten Verstärker benötigen. Hierzu mehr unter dem Kapitel "Musik im Salon". <<< Inhaltsverzeichnis
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