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  Meisterschule und Meister-BAföG Für die selbständige Tätigkeit als Friseur benötigen Sie den Meisterbrief in diesem Handwerk, oder Sie stellen einen Friseurmeister ein bzw. beteiligen diesen als Geschäftspartner an Ihrem Unternehmen. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen ein Friseurbetrieb ohne Meister geführt werden darf. Wenn Sie sich als Friseurgeselle dazu entscheiden, die Meisterschule zu besuchen, um Ihren Titel als Friseurmeister zu erhalten, dann gehen Sie den besten Weg, den Sie für Ihre eigene Zukunft gehen können. Als Meister stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen, um entweder einen eigenen Friseursalon zu eröffnen oder auch mobil zu Ihren Kunden zu fahren. Ein Werbeverbot, wie es beispielsweise für selbständige Friseurgesellen im Reisegewerbe gilt, gibt es dann für Sie nicht. Mehr noch: Sie können problemlos eigene Mitarbeiter und Auszubildende einstellen. Die Meisterschule wird Ihnen sogar staatlich gefördert - und das mit höheren Förderungen als je zuvor. Das sogenannte "Meister-BAföG" ergibt sich aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und unterstützt Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung zum Meister finanziell. Es erleichtert also die Gründung Ihrer Existenz enorm. Das Meister-BAföG ist ein Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es in Vollzeit, in Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. So wird es Ihnen also leichter gemacht, die Ausbildung zum Friseurmeister mit Arbeit und Privatleben zu vereinbaren. Als Antragsteller für das Meister-BAföG dürfen Sie allerdings noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem Meisterabschluss gleichwertig oder höherwertig ist, was aber meistens so wie so nicht der Fall ist. Altersgrenzen als Voraussetzung für das Meister-BAfög gibt es ebenfalls nicht. Sehr ausführliche Informationen aus erster Hand bietet Ihnen die Homepage des Bundesmisteriums für Bildung und Forschung unter dem folgenden Link: www.meister-bafoeg.info <<< Inhaltsverzeichnis
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