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Friseur im Reisegewerbe

mobiler Friseur im Reisegewerbe

© hbrh – AdobeStock

Man kann sich seit einigen Jahren als mobiler Friseur im Reisegewerbe selbständig machen, ohne den Meisterbrief zu haben. Diese Tatsache erhitzt seither die Gemüter in den verschiedensten Diskussionsforen.

Was die Meinung zum Thema „Friseur im Reisegewerbe“ angeht, gibt es zwei kontroverse Lager:

  1. Diejenigen, die unbedingt und am liebsten sofort diese Möglichkeit des Reisegewerbes für eine eigene Selbständigkeit als mobiler Friseur ohne Meisterbrief nutzen wollen, und
  2. diejenigen, die es als ungerecht empfinden, dass ihnen die teure und jahrelange Meisterausbildung abverlangt wurde als Voraussetzung für die Selbständigkeit im Friseurhandwerk.
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Das Reisegewerbe ist für Friseure kein Zuckerschlecken.

Die Selbständigkeit im Allgemeinen ist immer mit viel Arbeit, Nachdenken und Planen verbunden. Was aber wenige wissen ist, dass man als Reisegewerbe treibender Mobilfriseur einige gesetzliche Einschränkungen hinnehmen muss, die sich teilweise sehr schwierig mit dem Wesen des Friseurberufes vereinbaren lassen.

Die wohl problematischste Hürde für die Selbständigkeit als Friseur im Reisegewerbe ist das sogenannte Werbeverbot. Diese Regelung macht es nahezu unmöglich, auf legalem Wege Kontakt zu seinen Kunden aufzunehmen oder Neukunden auf seine Dienstleistung hinzuweisen.

Lesen Sie, warum es seit 2004 gesetzlich überhaupt möglich geworden ist, sich als Friseur im Reisegewerbe selbständig zu machen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Friseure erfüllen müssten, wie und wo sie eine Reisegewerbekarte beantragen könnten und was die relativ teure Reisegewerbekarte am Ende kostet. Warum das Reisegewerbe nicht für jeden Existenzgründer eine gute Voraussetzung für den Erfolg als mobiler Friseur ist, welche Regeln man unbedingt beachten muss, ob man sich als mobiler Friseur bei der IHK anmelden muss und vieles mehr erfahren Sie blitzschnell in unserem ausführlichen Beitrag „Der Weg zur Reisegewerbekarte als Friseur“.

Wenn Sie wissen wollen, wie mobile Friseure ohne Meister das Werbeverbot teilweise umgehen, um trotzdem ganz legal Werbung machen zu können, dann lesen Sie unseren Beitrag „Der Trick zum Umgehen des Werbeverbots im Reisegewerbe“. Damit Sie verstehen, wie sensibel das Thema „Werbeverbot“ in der Praxis gehabt werden muss, bieten wir Ihnen eine reale „Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot im Reisegewerbe“ zur Einsicht und erklären, welche existenzbedrohenden Folgen eventuelle Abmahnungen für reisegewerbetreibende Friseure haben.

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