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Mobiler Friseur

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© weyo – AdobeStock

Seit 2004 gibt es für Friseure die Möglichkeit, sich ohne Meisterbrief und ohne Nachweis einer gewissen Berufserfahrung als mobiler Friseur im Reisegewerbe selbständig zu machen. Obwohl die Änderung der Gewerbeordnung schon einige Jahre her ist, begann der Boom derartiger Existenzgründungen erst einige Jahre später. Die Möglichkeit der Selbständigkeit als Mobilfriseur ohne Meister war lange Zeit einfach nicht bekannt, weil sie von den Handwerkskammern bis zum heutigen Tage verheimlicht wird.

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Warum die Handwerkskammern „mauern“

Seit der Europäischen Einheit bangt man in Handwerkskreisen um die dauerhafte Existenz des deutschen Meistertitels als Voraussetzung zur Ausführung vieler Handwerksberufe. Sicherlich nicht ganz zu Unrecht fürchtet man um die Zunahme von schlechter Handwerksqualität, Schwarzarbeit, Preisdumping bis hin zum Verlust von Arbeitsplätzen im stehenden Friseurhandwerk.

Die heutigen Saloninhaber haben einmal viel Geld und Zeit in die Meisterschule investieren müssen, um überhaupt Zugang zu diesem beschränkten Markt zu erhalten. Nun wurden die strengen Zugangsvoraussetzungen aufgeweicht. Friseure, die „drin“ sind, sehen das natürlich mit Besorgnis.

Mehr noch: Sie empfinden es als unerhörte Ungerechtigkeit, dass nun Friseure ohne Meistertitel Markzugang erhalten und sich mal eben als Friseur selbständig machen dürfen. Schließlich ziehen diese „Existenzgründer auf Probe“ auch noch zusätzlich als Kleinunternehmer los. Sie brauchen keine Mehrwertsteuer abführen und müssen diese auch nicht von ihren Kunden kassieren. So drücken sie die Preise im ohnehin hart umkämpften Friseurmarkt in den Keller.

Und das in Zeiten von gestiegenen Personalkosten durch den Mindestlohn im Friseurhandwerk! Diese verschiedenen Maßnahmen zur staatlichen Marktregulierung (Meisterzwang, Kleinunternehmerregelung, Mindestlohn) dienen nur dem einen Zweck, die Arbeitsmarktzahlen künstlich zu schönen, um damit Wahlen zu gewinnen. Die Ziele, welche diese Sonderregelungen verfolgen, liegen klar auf Kollisionskurs. Da fragt man sich doch, ob „die da oben“ noch ganz dicht sind?!

Am nervösesten scheint man jedoch in den Sesseln der verwaltenden Organe der Pro-Meister-Lobby hin und her zu rutschen. Die Vertreter der Handwerkskammern und Innungen fürchten auf lange Sicht um die Berechtigung ihrer bisher sicher geglaubten Büro-Arbeitsplätze. Würde der Meisterzwang eines Tages entfallen, so wären diese gut bezahlten Verwaltungsstellen sicher überflüssig.

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© Anna Maloverjan – AdobeStock

Die zweite Seite der Geschichte

Aber auch diese Geschichte hat – wie jede andere auch – zwei Seiten. Auf der anderen Seite stehen nämlich Friseurgesellen, die einer schlechten Entlohnung im Friseurhandwerk entfliehen wollen. Sie haben kaum genug finanzielle Mittel zum Leben und sehen in der Selbständigkeit den einzigen Ausweg aus der Misere.

Denen hat die Politik mit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahre 2004 ein Schlupfloch eröffnet, sich ohne langjährige und kostspielige Meisterschule als Friseur im Reisegewerbe selbständig zu machen. Aus Hoffnung auf ein besseres Einkommen nehmen viele Friseurgesellen diese Möglichkeit dankbar an.

Doch die Hoffnung erfüllt sich meist nicht. Arbeitnehmer, die sich plötzlich selbständig machen, unterschätzen oft die knallharten Konsequenzen der Selbständigkeit und überschätzen die Verdienstmöglichkeiten. Es reicht eben nicht aus, die Zukunft durch eine rosarote Brille zu sehen und auf das Beste zu hoffen!

Selbständigkeit will gut durchdacht und genau geplant sein – Ganz besonders dann, wenn man seine Existenz als Friseur im Reisegewerbe ausüben will. Hier gibt es nämlich eine Besonderheit zu beachten, an der bereits viele Existenzgründer gescheitert sind.

Die Sache mit dem Reisegewerbe hat einen Haken!

Friseure sind seit ewigen Zeiten zumeist im stehenden Gewerbe tätig. Das heißt, die Kunden machen einen Termin und kommen in einen Salon. Dieser wird von einem Meister geführt, und es wird Werbung gemacht, um überhaupt Kundschaft anzulocken und um Mitarbeiter in Lohn und Brot zu stellen. So kennt und liebt man den Friseurberuf.

Friseur im Reisegewerbe zu sein bedeutet jedoch nicht nur, ständig allein auf Achse zu sein. Es gibt einen weiteren „Pferdefuß“ bei der Selbständigkeit im Reisegewerbe. Sie dürfen die eigene Friseurtätigkeit in keinerlei Form bewerben! Der Grund dafür ist eine gesetzlichen Vorschrift für das Reisegewerbe, die dies verbietet.

Das so genannte Werbeverbot im Reisegewerbe erfasst alle Formen der Kontaktaufnahme zum Kunden. Streng genommen, dürfen Sie nicht einmal Termine mit Ihren Kunden vereinbaren. Bei Zuwiderhandlung kann eine kostenschwere Abmahnung ins Haus flattern.

Man darf lediglich von Haustür zu Haustür ziehen und „Klinken putzen“. Diese enorme Einschränkung, lässt sich – wenn überhaupt – nur mit einiger Schwierigkeit mit dem Friseurberuf vereinbaren.

Hier liegt das entscheidende Problem. Das Werbeverbot ist nämlich kaum mit dem Wesen des Friseurberufes vereinbar. Mittlerweile haben sich viele Friseurgesellen die „Hörner“ daran abgestoßen und ihre Existenz als Friseur im Reisegewerbe wieder aufgegeben.

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© Coloures-pic – AdobeStock

Wo ein Wille ist, ist nicht immer ein einfacher Weg.

Wer als Friseurgeselle mit dem Gedanken spielt, sich als mobiler Friseur ohne Meister selbständig zu machen, sollte diese gesetzliche Einschränkung des Reisegewerbes genau kennen. Man sollte bereits vorab einschätzen können, ob es trotz des Werbeverbotes möglich wäre, am regionalen Markt auf Dauer Fuß zu fassen.

Schließlich muss man ausreichend viele Kunden zufriedenstellend bedienen, um genug Umsatz zu machen, um kostendeckend und gewinnbringend zu arbeiten. Nur so kann man ein ausreichendes Einkommen verdienen, von dem man seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Nicht zu vergessen, dass man sich als Selbständiger selbst versichern muss.

Wie und warum sich Friseure als mobiler Friseur mittels des Reisegewerbes selbständig machen können, erfahren Sie in unserem Beitrag: „Friseur im Reisegewerbe“ und speziell in unserem ausführlichen Artikel „Der Weg zur Reisegewerbekarte als Friseur“. Zur Beantragung von Gründungszuschuss für Ihre Existenzgründung bieten wir Ihnen eine Vorlage zum „Businessplan mobiler Friseur“ als Muster zum Download.

Wenn Sie wissen wollen, mit welchem Trick reisegewerbetreibende Friseure versuchen, das Werbeverbot zu umgehen, dann lesen Sie den Beitrag „Trick zum Umgehen des Werbeverbots im Reisegewerbe“. Zu den Gefahren einer existenzbedrohenden Abmahnung informieren wir Sie in unserem Beitrag „Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot im Reisegewerbe“.

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