Ab Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen einen Abgleich von IBAN und Empfängername durch das neue VoP-Verfahren durchführen (EU-Verordnung (EU) 2024/886). In diesem Beitrag erläutert Ihnen Guido Scheffler, was Sie als Friseurunternehmer tun können, damit SEPA-Überweisungen auch in Zukunft immer reibungslos bei Ihnen selbst und auch bei Ihren Zahlungsempfängern ankommen.
Ein Beitrag von Guido Scheffler,
Friseurunternehmer seit 1996,
Fachautor für Management und Marketing im Friseurhandwerk,
Geprüfter Fachkaufmann für Marketing (IHK),
Admin der exklusiven Facebook-Gruppe „FriseurUnternehmer“,
Geschäftsführer von www.Friseur-Unternehmer.de
Was ist neu am SEPA-Überweisungsverfahren?
Bisher war es bei einer SEPA-Überweisung relativ egal, welcher Empfängername bei einer SEPA-Überweisung übermittelt wurde – Hauptsache, die IBAN war schlüssig und existent. Banken waren nicht gesetzlich verpflichtet, die Übereinstimmung von Empfängername und IBAN zu überprüfen. Das wird sich zukünftig ändern:
Ab dem 09.10.2025 müssen Banken vor jeder Autorisierung einer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung eine sogenannte „Verification of Payee (VoP)“ (zu deutsch: „Überprüfung des Zahlungsempfängers“) durchführen. Das macht die SEPA-Überweisung einerseits sicherer, kann anfänglich aber auch einige Probleme mit sich bringen. Wie Sie Startschwierigkeiten vermeiden, erläutern wir Ihnen im Verlauf dieses Beitrags.
An der praktischen Handhabung von SEPA-Überweisungen ändert sich dadurch jedenfalls nichts. Sie als Teilnehmer am Zahlungsverkehr müssen dafür also keine neuen Prozesse erlernen. Der Vorgang der Verifikation läuft sekundenschnell und automatisch im Hintergrund ab – komplett ohne Ihr Zutun.
Wie funktioniert das neue SEPA-Überweisungsverfahren?
Verification of Payee (VoP) ist ein elektronisches Verfahren zum Abgleich der Empfänger-IBAN mit dem dazu bei der Empfängerbank hinterlegten Namens des Kontoinhabers. Der Daten-Abgleich zwischen den Banken läuft wie folgt ab:
- Die Bank des Zahlenden sendet eine elektronische Überweisungs-Ankündigung an die Bank des Empfangenden.
- Die Bank des Empfangenden vergleicht die vom Zahlenden angegebene IBAN und den Empfängernamen mit den bei ihr hinterlegten Daten und meldet der Bank des Zahlenden zurück, ob die Daten übereinstimmen oder nicht.
- Nur wenn die Daten übereinstimmen, kann die Bank des Zahlenden die Überweisung sofort automatisch freigeben, andernfalls muss sie den Überweisungsauftrag zurückziehen. Im Betrugsfall würde die Bank sonst für den entstanden Schaden haften müssen.

Was sind die Vorteile von Verification of Payee (VoP)?
Die standardmäßige Prüfung des Empfängers soll zuallererst mehr Schutz vor Betrug bieten. Indem vor der Überweisung geprüft wird, ob der angegebene Empfängername und die IBAN tatsächlich übereinstimmen, wird sichergestellt, dass der Zahler sein Geld auch tatsächlich an den richtigen Empfänger überweist und nicht in ein versehentlich oder sogar absichtlich falsch angegebenes Konto.
Ein Beispiel:
Friseurmeistrein Petra erhält eine gefälschte Zahlungsaufforderung über eine angeblich ausstehende Einkommenssteuernachzahlung vom Finanzamt. Ohne die Fälschung als solche zu erkennen, überweist sie den geforderten Betrag auf die angegebene IBAN der Betrüger im Ausland. Als Empfängernamen gibt sie natürlich „Finanzamt“ an. Mit dem bisherigen SEPA-Verfahren würde Petra’s Überweisung glatt durchgehen und ihr Geld wäre pfutsch.
Mit dem neuen VoP-Verfahren kann dies ab Oktober 2025 kaum noch so geschehen. Petra’s Bank würde den Überweisungsvorgang nämlich automatisch stoppen, sobald der Kontoinhaber seitens der Empfänger-Bank nicht überstimmend mit „Finanzamt“, sondern abweichend mit z.B. „Emilio Camorra“ (oder wie auch immer) zurückgemeldet wird. Petra‘s Geld wäre gerettet. Der Betrugsversuch wäre gescheitert.
Das VoP-Verfahren liefert zudem eine sofortige Rückmeldung über die Richtigkeit der Daten. So weiß der Zahlende schon Sekunden später, ob seine Überweisung erfolgreich war. Auf diese Weise soll die Nutzererfahrung bei der SEPA-Überweisung verbessert werden. Das neue Verfahren soll zu mehr Vertrauen und zu einem geringeren Risiko-Empfinden Zahlungsverkehr im Euro-Raum führen. Doch was zu mehr Sicherheit führt, kann auch einige Probleme verursachen:

Lösungen für Probleme bei SEPA-Überweisungen mit VoP
1. Beim Senden von Überweisungen:
Möglicherweise werden Ihre Überweisungen an andere Empfänger (z.B. Ihre Lieferanten) abgelehnt, wenn der bei der Bank des Empfängers hinterlegte Name des Empfängers nicht genau mit dem von Ihnen bei der Überweisung angegebenen Empfänger-Namen übereinstimmt. Aufgrund der sekundenschnellen Rückmeldung, erfahren Sie dies aber sofort. Sie können den Empfänger dann kontaktieren, um den korrekten Empfängernamen zu erfragen.
2. Beim Empfangen von Überweisungen:
Überweisungen von anderen an Sie gehen eventuell nicht durch, weil Ihr Name bei Ihrer Bank anders hinterlegt ist, als der Überweisende ihn angegeben hat. In diesem Fall sind Sie darauf angewiesen, dass der Zahlende sich bei Ihnen meldet, um Ihren korrekten Empfängernamen zu erfragen und die Überweisung erneut zu beauftragen.
Ein Beispiel für einen solchen Fall:
Girokonten von Unternehmen werden bei den Banken meist unter der steuerlichen Inhaber- bzw. Gesellschaftsbezeichnung geführt. So wird z.B. das Geschäftskonto von Friseurmeisterin Petra und ihrem Lebensgefährten Gerd unter der Bezeichnung „Petra Müller und Gerd Schmidt GbR“ bei deren Hausbank geführt, obwohl der Friseursalon der beiden Unternehmer sich eigentlich „Petra’s Haarmonie“ nennt.
Wenn nun jemand eine Überweisung mit korrekter IBAN an den Empfänger „Petra’s Haarmonie“ sendet, kann die überweisende Bank den Auftrag NICHT ausführen, weil von der Empfängerbank ja nicht „Petra’s Haarmonie“, sondern der damit nicht übereinstimmende Name „Petra Müller und Gerd Schmidt GbR“ zurückgemeldet wurde. Um solche Fälle von vornherein auszuschließen, gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten für Sie:

Das können Sie tun, damit SEPA-Überweisungen sicher bei ihnen ankommen:
- Teilen Sie einem Überweisenden immer die korrekte Empfängerbezeichnung Ihres Unternehmens mit, so wie sie bei Ihrer Bank hinterlegt ist, oder
- hinterlegen Sie bei Ihrer Bank einen sogenannten „Handelsnamen“ als Zweitbezeichnung Ihres Unternehmens!
Beide Lösungen sind möglich und führen dazu, dass Überweisungen an Ihren Salon gar nicht erst abgelehnt werden. So können Sie bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass Ihnen zugehende SEPA-Überweisungen reibungslos auf Ihrem Konto landen.
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