Neue KI-Kennzeichnungspflicht: Was Friseure wissen müssen

© MAYA – AdobeStock / Guido Scheffler – Friseur-Unternehmer.de (KI-generiert, editiert)
Viele Friseure nutzen künstliche Intelligenz (KI) längst im Alltag, ohne daraus gleich eine große Digitalstrategie fürs Salonmarketing zu machen. Ein Frisurenbild für Instagram, eine Stellenanzeige für die Facebook-Seite, ein KI-Chatbot für Terminanfragen im Messenger, oder ein KI-Assistent am Kundentelefon: Was früher wie Zukunftsmusik klang, ist heute recht schnell mal ausprobiert.
Aber mit der neuen EU-KI-Verordnung, dem sogenannten AI Act (Artificial Intelligence Act), bekommt die bisher unbeschwerte Nutzung solcher KI-Innovationen eine ganz neue rechtliche Dimension: Wer bestimmte KI-Inhalte beruflich veröffentlicht oder Kundinnen und Kunden mit KI-Systemen kommunizieren lässt, muss künftig deutlich machen, dass KI im Spiel ist.
Das verlangt Artikel 50 dieses neuen Gesetzes. Er regelt die sogenannte „Transparenzpflicht“, die wir Friseurunternehmer besonders beachten müssen. Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Sie sollen die Gefahr der Täuschung von Verbrauchern durch KI-generierte Inhalte eindämmen.
KI-generierte oder durch KI bearbeitete Medien wirken heute schon derart real, dass wir Menschen sie für echt halten könnten. Solche Inhalte sind oft problematisch. Wenn die Menschen nicht mehr einschätzen können, ob sie echt sind oder mit KI gemacht, dann könnte schnell der Vorwurf von irreführender Werbung und Täuschung von Verbrauchern im Raum stehen. Diesem Täuschungspotenzial soll die Kennzeichnungspflicht nun entgegenwirken (Erwägungsgrund 133 AI Act).
Der KI verantwortungsvoll die Hand reichen

Die KI-Kennzeichnungspflicht wird Friseursalons nicht daran hindern, KI-Tools sinnvoll zu nutzen. Sie zwingt aber zu mehr Ehrlichkeit im Umgang mit künstlichen Bildern, Stimmen, Videos und automatisierter Kommunikation im Friseur-Marketing. Für gute Salons ist das kein Nachteil. Im Gegenteil:
Wer echte Arbeit sauber zeigt, klare KI-Hinweise setzt und KI als Inspiration statt als Täuschung nutzt, stärkt am Ende das Vertrauen. Gerade im Friseurhandwerk hat Glaubwürdigkeit einen hohen Stellenwert. Neukunden kommen schließlich nicht wegen perfekter KI-Bilder in den Salon. Sie kommen, wenn sie Vertrauen in die Werbeversprechen des Salon gewonnen haben.
Und sie werden nur dann zu treuen und rentablen Stammkunden, wenn die Beratung, das Ergebnis, die Atmosphäre und die Verlässlichkeit stimmen. KI kann das Marketing sehr erleichtern. Die Verantwortung bleibt aber immer beim Saloninhaber – auch die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung.
Verantwortung liegt beim Friseurunternehmer

Auch kleinste Friseursalons können von den Transparenzpflichten betroffen sein, wenn sie KI im geschäftlichen Kontext einsetzen. Wer KI nur privat ausprobiert, fällt nicht unter diese Pflichten. Wer KI aber für Salonwerbung, Kundenkommunikation, Website, Social Media oder Terminservice nutzt, gilt als „KI-Betreiber“ im Sinne von Artikel 3 des KI-Gesetzes und sollte prüfen, ob Kennzeichnungen erforderlich sind.
Selbst die Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen künftig technische Lösungen einsetzen, damit solche Inhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Das können unsichtbare Metadaten, sichtbare Wasserzeichen oder andere technische Markierungen sein.
Diese Anbieterpflicht ersetzt aber nicht die sichtbare Kennzeichnung durch den Salon, wenn der Salon einen kennzeichnungspflichtigen KI-Inhalt veröffentlicht. Gleichzeitig sollte sich niemand darauf verlassen, dass KI-Inhalte auf den Plattformen immer zweifelsfrei automatisch erkannt und gekennzeichnet werden. Demzufolge liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Markierung kennzeichnungspflichtiger KI-Inhalte immer beim Unternehmer, der den Inhalt veröffentlicht. Und diese Pflicht ist sogar bußgeldbewehrt:
Risiken bei Verstößen gegen KI-Kennzeichnungspflicht

Wer kennzeichnungspflichtige KI-Inhalte ohne entsprechende Kennzeichnung veröffentlicht oder die KI-Kennzeichnung des Tool-Anbieters entfernt, riskiert ab August 2026 möglicherweise Ärger. Behörden können solche Verstöße gemäß Artikel 99 AI Act mit Bußgeldern belegen.
Die Höhe eines solchen Bußgeldes kann bei Friseursalons bis zu 3 Prozent des Vorjahresumsatzes betragen, wobei die konkrete Höhe vom Einzelfall abhängt. Für einen Friseursalon wird es in der Praxis meist nicht um den Höchstbetrag gehen. Trotzdem sollten Sie das Risiko nicht unterschätzen!
Schließlich können dadurch auch wettbewerbsrechtliche Probleme entstehen: Konkurrenten, Kunden oder Verbraucherverbände könnten Sie rechtlich belangen, falls z.B. eines Ihrer ungekennzeichneten KI-Bilder wie ein echtes Salonergebnis wirkt. Wenn Kunden durch KI-manipulierte Vorher-Nachher-Darstellungen, oder falsche Testimonials in die Irre geführt werden, drohen kostenpflichtige Abmahnungen, Unterlassungsforderungen, Rechtskosten.
Fast noch schwerer wiegt im Salonalltag der Vertrauensverlust (Reputationsschaden): Wenn Kunden merken, dass angebliche Ergebnisse, Models oder Stimmen gar nicht echt sind, leidet die Glaubwürdigkeit des Salons.
Eine klare Kennzeichnung wie „KI-generiertes Bild“ ist deshalb kein bürokratisches Extra, sondern ein einfacher Schutz vor Missverständnissen, Beschwerden und juristischen Risiken. Aber das gilt nicht generell für alle KI-Inhalte, sondern nur für ganz bestimmte:
Sie müssen nicht jeden KI-Einsatz kennzeichnen

Viele Saloninhaber hören „KI-Kennzeichnung“ und fragen sich sofort: Muss ich jetzt jeden Instagram-Post und jede Facebook-Caption mit „KI-generiert“ markieren? Muss auf meiner Website-Seite ein solcher Hinweis erscheinen? Muss ich jeden mit ChatGPT gemachten Text nun kennzeichnen?
„Nein, nicht generell“, sagt Guido Scheffler, „Die KI-Verordnung macht hier wichtige Unterschiede, die wir Friseure unbedingt kennen sollten. Die Kennzeichnungspflicht gemäß AI Act gilt nicht pauschal für alle KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalte.
In folgenden Situationen müssen wir Friseure prüfen, ob eine Kennzeichnungspflicht vorliegt:
- wenn wir mit KI synthetische Inhalte erstellen oder bearbeiten (z.B. Frisurenbilder, Salonvideos),
- wenn wir mit KI Deepfakes erstellen (z.B. Bilder mit den Identitäten echter Kunden, Mitarbeiter, Prominenter oder uns selbst generieren bzw. bearbeiten),
- wenn wir ungeprüft KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse online stellen (z.B. Blog-Artikel, Social-Media-Beiträge),
- wenn wir unsere Kunden direkt mit einer KI interagieren lassen (z.B. Telefonassistent, Chatbot).“
KI-Kennzeichnungspflicht im Salonalltag

Als geprüfter Marketing-Fachkaufmann und Friseurunternehmer hat sich Guido Scheffler eingehend mit dem Thema „KI im Friseur-Marketing“ beschäftigt. Er beantwortet in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen der Friseure zur KI-Kennzeichnungspflicht:
- Wann und wie müssen mit KI generierte Frisurenbilder gekennzeichnet werden?
- Wann müssen auch echte, mit KI nachbearbeitete, Frisurenbilder als KI-Bilder markiert werden?
- Was gilt, wenn die KI zufällig bekannte Gesichter oder einen Promi-Look imitiert?
- Sind mit KI nachgestellte oder bearbeitete Salon-Videos und Reels kennzeichnungspflichtig?
- Wann und wie muss KI-generierte Sprache gekennzeichnet werden?
- Wie sind KI-gesteuerte Chatbots zu kennzeichnen?
- Wann müssen KI-Texte auf der Salon-Website und in Social Media gekennzeichnet werden, und wie?
- Gilt die Kennzeichnungspflicht auch rückwirkend für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden?
Der folgende Beitrag zeigt, wo wir Friseure mit der KI-Kennzeichnungspflicht praktisch in Berührung kommen, und wie wir typische Fehler im Salonmarketing vermeiden…
8 typische KI-Fallen für Friseure – So vermeiden Sie teure Fehler:
Ein Beitrag von Guido Scheffler,
Friseurunternehmer seit 1996,
Fachautor für Management und Marketing im Friseurhandwerk,
Geprüfter Fachkaufmann für Marketing (IHK),
Admin der exklusiven Facebook-Gruppe „FriseurUnternehmer“,
Geschäftsführer von www.Friseur-Unternehmer.de









