Beitrag

Elterngeld und Mutterschaftsgeld für Selbständige

Mutterschaftsgeld Elterngeld selbständig Friseur

© drubig-photo – AdobeStock

Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind soziale Leistungen unserer Gesellschaft, auf die auch Selbständige ein Anrecht haben können. Hierzu müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Teile diesen Beitrag:

Das Mutterschaftsgeld für Selbständige

Auf Mutterschaftsgeld haben alle Frauen Anspruch, die zu Beginn der Mutterschutzfrist Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Wenn Sie als selbständige Friseurin also freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, dann steht Ihnen Mutterschaftsgeld zu. Als privat Krankenversicherte hingegen haben Sie keinen Anspruch auf das Mutterschutzgeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei Selbständigen entspricht die Höhe des Mutterschaftsgeldes der Höhe des Krankengeldes. Das sind 70 Prozent des Einkommens, welches vor Beginn der Mutterschutzfrist die Grundlage für die Beitragsberechnung darstellte.

Gesetzlich versicherte Frauen müssen während der Mutterschutzfrist keine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zahlen. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen zahlen einen Mindestbeitrag. Dieser wird anhand der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze ermittelt.

Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse gezahlt und muss deshalb auch dort beantragt werden. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte ohne Krankengeldanspruch sollten prüfen, ob sich eventuell ein Wechsel in einen Tarif mit Anspruch auf Krankengeld lohnt. Das Mutterschaftsgeld ist nämlich meist höher als das Elterngeld und wird zudem auch in den ersten sechs Wochen vor der Geburt gezahlt.

Mutterschaftsgeld Elterngeld selbständig Friseur

© Leah-Anne Thompson – AdobeStock

Das Elterngeld für Selbständige

Elterngeld ist eine stützende Familienleistung für Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes hauptsächlich selbst um dessen Betreuung kümmern wollen und aus diesem Grunde nicht voll erwerbstätig sind. Deshalb steht das Elterngeld genau so auch den Selbständigen zu.

Wie viel Elterngeld bekommt man als Selbständiger? In welchen Grenzen ist Teilzeitarbeit erlaubt? Wie kann man das Elterngeld durch clevere Wahl der Steuerklasse noch steigern? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bei der Bezugdauer des Elterngeldes? Wo und wie kann ich Elterngeld beantragen? Die Antworten lesen Sie in unserem Beitrag „Das Elterngeld für Selbständige“.

Teile diesen Beitrag: