Beide Parteien der Stuhlmiete wollen natürlich Sicherheit über die Kostenverteilung sowie die Verteilung der Zuständigkeiten. Deshalb ist es nur zu verständlich, dass sich Stuhlmieter und Saloninhaber einen wasserdichten Vertrag miteinander wünschen. Das würde von vorn herein klare Verhältnisse schaffen und späteren Streitigkeiten vorbeugen. Wichtige Vertragsbedingungen wie die Miethöhe, die sonstigen Kosten (Rezeption, Buchhaltung, Kasse, Produkte, Reinigung, Wäsche), Arbeits- und Öffnungszeiten, Verkaufsware, Kabinettware, Mitnutzung des Personals (Azubis, evtl. Aushilfen), sowie die eventuelle Mitnutzung von Telefon, Kartenzahlungsterminal und Kassensoftware möchte man am liebsten schriftlich festhalten. Doch genau an dieser Stelle gibt es ein Problem: Die Scheinselbständigkeit. Wenn ein Selbständiger (was ein Stuhlmieter ja ist) vorrangig für einen einzigen Auftraggeber (was man unter dem Stuhlvermieter vermuten könnte) tätig ist und in seinen unternehmerischen Freiheiten vertragsmäßig wie ein Arbeitnehmer eingeschränkt wird, dann gehen die Sozialversicherungsträger davon aus, dass diese Selbständigkeit nur „inszeniert“ wurde, um Sozialbeiträgen und sonstigen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen aus dem Wege zu gehen. Krankenkassen und Rentenversicherung sind ganz besonders dann argwöhnisch, wenn ehemalige Arbeitnehmer des Saloninhabers plötzlich zu selbständigen Stuhlmietern werden. Die große Gefahr dabei: Wird das Vertragsverhältnis später – eventuell auch erst nach Jahren – rückwirkend als Scheinselbständigkeit eingestuft, müssen Saloninhaber und Stuhlmieter die Sozialbeiträge für den gesamten bisherigen Zeitraum der Zusammenarbeit nachzahlen! Die Zusammenarbeit wird rückwirkend zu einem Arbeitsverhältnis erklärt – mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Da können sich bereits binnen weniger Monate horrende Summen an Sozialbeiträgen (Kranken-, Rentenversicherungsbeiträge), Lohnsteuer usw. ansammeln. Auch Urlaubsansprüche, Feiertagslöhne und ähnliches bauschen sich zu einem riesigen Knäul von Verpflichtungen und Kosten auf. Dieses Risiko ist für keine der beiden Parteien, weder für den Saloninhaber noch für den Stuhlmieter, tragbar. Welche Punkte bei der Vertragsgestaltung absolut wichtig und korrekt umzusetzen sind und wie Sie einer nachträglichen Einstufung der Zusammenarbeit als Scheinselbständigkeit mit hundertprozentiger Sicherheit vorbeugen, erfahren Sie in unserem Online-Kurs „Vertragsgestaltung der Stuhlmiete“. Beachten Sie bitte zusätzlich den Online-Kurs "Stuhlmiete - wie geht das?", der Sie mit grundsätzlichen Informationen zum Thema "Stuhlmiete" versorgt.