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Selbständig als Friseur durch Stuhlmiete

Stuhlmiete

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Die Stuhlmiete ist kein ganz neues Konzept, fängt aber hierzulande gerade erst an zu wachsen. In vielen anderen Ländern Europas und der Welt ist die Stuhlmiete bereits ein gängiges Geschäftsmodell. Nicht nur für Friseure als Stuhlmieter ist die Stuhlmiete als eine neue Variante der Selbständigkeit interessant, auch für Saloninhaber als Stuhlvermieter ergeben sich Chancen aber auch Risiken aus der Stuhlmiete.

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Was ist Stuhlmiete eigentlich?

Genau genommen ist „Stuhlmiete“ nicht das richtige Wort. Es handelt sich vielmehr um eine spezielle Art der Untervermietung von Geschäftsräumen in Friseursalons.

Im Prinzip wird nicht nur der Stuhl, sondern anteilig der gesamte Salon gemietet beziehungsweise vermietet. Der Stuhlmieter nutzt und benutzt nach vorher zu vereinbarenden Regeln anteilig nicht nur die Räumlichkeiten des Stuhlvermieters sondern auch viele Dinge des Saloninventars, verbraucht Wasser, Strom und vieles mehr.

Aus diesem Grunde wäre ein klarer Vertrag zwischen Stuhlmieter und Stuhlvermieter unbedingt erforderlich. Hierin müssten alle Eventualitäten bedacht werden, über welche man sich sonst später das Streiten kriegen könnte.

Wenn es beispielsweise irgendwann darum geht, wer welche Kosten zu welchen Teilen zu tragen hat, wer für mögliche Schäden aufkommt oder wer in welcher Situation wie viel zu bestimmen hat, dann scheiden sich plötzlich die Geister.

Doch genau an dieser Stelle gibt es ein Problem, das eine detaillierte Vertragsgestaltung nahezu unmöglich macht – die „Scheinselbständigkeit“. Wir erläutern dies ausführlich in unseren Beiträgen „Stuhlmiete – Vertrag und Scheinselbständigkeit“ und „Vertragsgestaltung der Stuhlmiete“.

Stuhlmiete

© WavebreakMediaMicro – AdobeStock

Stuhlmiete ist 100% Selbständigkeit

Neben der eigentlichen Stuhlmiete im Salon müssen auch weitere Dinge geregelt sein. So müssen die gewerblichen und privaten Versicherungen des Stuhlmieters zu seiner Tätigkeit passen. Als Stuhlmieter ist man nämlich ein selbständiger Unternehmer, der für seine geschäftliche und private Absicherung und für seine Altersvorsorge selbst verantwortlich ist.

Lassen Sie sich als Arbeitnehmer nicht in die Stuhlmiete drängen, wenn die Selbständigkeit an sich nicht Ihr „Ding“ ist! Finden Sie zunächst einmal heraus, ob es Ihnen wirklich möglich ist, Ihre soziale Absicherung in die eigenen Hände zu nehmen. Dazu bieten wir Ihnen eine Entscheidungshilfe in unserem ausführlichen Beitrag „Stuhlmiete – Wie geht das?“.

Für einen Existenzgründer, der mit minimalem Kapitaleinsatz in die Selbständigkeit als Friseur starten will, ist die Stuhlmiete jedoch eine ideale Möglichkeit. Für den Saloninhaber als Stuhlvermieter bietet sich die Chance, unausgeschöpfte Räumlichkeiten auszulasten und Einnahmen aus der Stuhlmiete zu erzielen.

Die Stuhlmiete birgt aber nicht nur Vorteile sondern auch einige Risiken, die nicht unbedingt kalkulierbar sind und selbst durch einen wasserdichten Vertrag nicht ausgeschlossen werden könnten. Deshalb gehören Fairness und ehrliche Kommunikation zwischen beiden Parteien zu den Grundvoraussetzungen der Stuhlmiete, damit daraus eine fruchtbare Geschäftspartnerschaft erwachsen kann.

Lernen Sie das Prinzip der Stuhlmiete kennen. Erfahren Sie, wie Sie als Stuhlmieter einen geeigneten Salon auswählen, wie ein Vertrag zur Stuhlmiete gestaltet sein kann, welche Kosten auf einen Stuhlmieter zukommen und wie sich diese zwischen Saloninhaber und Stuhlmieter aufteilen lassen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen für Ihren unternehmerischen Erfolg als Stuhlmieter und wie Sie die Entwicklung Ihres Erfolgs antreiben und ständig kontrollieren können. Ja, und was hat man eigentlich als Saloninhaber von dem Konzept der Stuhlmiete? Lesen Sie unsere Beiträge „Stuhlmiete – Wie geht das?“ und „Vertragsgestaltung der Stuhlmiete“!

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