Erfolgswissen für Friseure, Management, Marketing, Tipps und Tricks
Bei der Stuhlmiete stellt der Inhaber eines Friseursalons (Stuhlvermieter) einem anderen selbständigen Friseur (Stuhlmieter) Platz für die eigene selbständige Tätigkeit zur Verfügung. Dabei steht dem Friseur das Inventar des Salons teilweise zur Verfügung. Als Gegenleistung zahlt der Stuhlmieter dem Salon eine Miete. Das Prinzip erscheint also recht einfach. Dennoch wird es bei der Vertragsgestaltung problematisch. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie man es richtig macht…