Die so genannte Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Ihnen, sich als Friseur, Kosmetiker, Naildesigner oder anderer Beauty-Unternehmer selbständig zu machen, ohne dass Sie Umsatzsteuer auf Ihre getätigten Umsätze zahlen müssen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist hierbei insbesondere, dass Sie die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von Ihren Kunden nicht einmal kassieren müssen. Dies gibt Ihnen im Wettbewerb garantiert einen preislichen Vorteil gegenüber Ihrer „großen“ Konkurrenz, die von sämtlichen getätigten Einnahmen die Umsatzsteuer abführen muss. Jetzt können Sie sich sicherlich gut vorstellen, dass aus genau diesem Grunde viele umsatzsteuerpflichtige Unternehmer mit dieser Ungleichbehandlung des Unternehmertums hierzulande nicht ganz einverstanden sind. Und das nicht zu Unrecht. Denn um die für die Einstufung als Kleinunternehmer einzuhaltende jährliche Umsatzgrenze nicht zu überschreiten, wird von vielen „Kleinunternehmern“ ein Teil Ihres Umsatzes einfach „beiseite geschafft“ – also nicht dem Finanzamt gemeldet, was nichts anderes ist als Schwarzarbeit. Und genau diese Schwarzarbeit ist es ja, die nicht nur der Friseur- und Beautybranche schwer zu schaffen macht, sondern auch unseren Staat teuer zu stehen kommt. Für 2009 hat ein bekannter Wirtschaftswissenschaftler das Volumen der Schattenwirtschaft in Deutschland auf 365 Milliarden Euro geschätzt. Ein gewisser Teil davon fällt auch auf Selbständige ab, die Teile Ihrer Einnahmen nicht melden. Das für den Status als Kleinunternehmer zwanghafte Unterschreiten einer Jahresumsatzgrenze fördert also in Wirklichkeit die Schwarzarbeit statt Sie zu bekämpfen. Nach Auffassung vieler Unternehmer ist die Kleinunternehmerregung deshalb ein „Lachwerk“. Aber für Existenzgründer bietet sich damit in den ersten Jahren tatsächlich eine Chance, auf dem Markt Fuß zu fassen. Für eine dauerhafte Existenz ist die Kleinunternehmerregelung (wenn man sie ehrlich betreibt) nicht geeignet. Aber solang man als Existenzgründer die Umsatzgrenzen (ohne zu Schummeln) unterschreitet, sollte man diese Möglichkeit auch ausschöpfen. Welche jährlichen Umsatzgrenzen zu beachten sind und welche steuerlichen Nachteile betreffs des Vorsteuerabzugs gegen die Vorteile der Kleinunternehmerregelung abgewogen werden müssen lesen Sie in unserem Beitrag „Die Kleinunternehmerregelung“.