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Testpflicht in Friseursalons: Werden Selbsttests von Friseurkunden anerkannt?

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© Microgen – AdobeStock

In vielen Bundesländern und Landkreisen werden angesichts hoher Inzidenzen nun Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 für die Kunden körpernaher Dienstleistungen zur Pflicht. Friseure sollten hierbei IMMER die lokal gültigen Vorschriften der Behörden beachten. Die Aussagen sind allerdings noch recht unsortiert, so dass es wieder zu Verwirrungen kommen kann. Wem sollte man Glauben schenken? Der Handwerkskammer? Der Innung? Der Stadtverwaltung?

Friseurunternehmer Guido Scheffler hat sich gedacht, dass er bezüglich der Testpflicht bei der eigenen Landesregierung die am meisten zutreffenden Antworten erhalten wird. Schließlich sind es ja die Landesregierungen selbst, welche die Corona-Verordnungen verabschieden, an die wir uns alle zu halten haben. „Die müssen’s ja wissen“, dachte sich Scheffler und rief die Corona-Hotline seiner zuständigen Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern an. Er bekam folgende Auskünfte…

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Telefonat mit der Corona-Hotline der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 31.03.2021

Die im Folgenden getroffenen Aussagen treffen ausschließlich für Friseure in Mecklenburg-Vorpommern zu. Wenn Sie in einem anderen Bundesland ihren Salon betreiben, dann sollten Sie Ihrer eigenen Landesregierung die nachfolgenden Fragen stellen:

Guido Scheffler: „Ist es möglich, dass Friseur-Kunden einen Selbst-Test im Salon vorzeigen, den sie bereits zuhause gemacht haben?“

Corona-Hotline der Landesregierung MV: „Nein, wenn er zuhause gemacht wurde nicht. Weil da können sie ja selber nicht nachprüfen, ob dieser Test tatsächlich von den Kunden oder den Kundinnen kommt. Also einen Selbsttest vorzuweisen einfach nur, bringt absolut gar nichts, weil … der kann von Hinz und Kunz sein. Da kann ich auch einmal mit dem Teststäbchen draußen in der Pfütze aufgenommen haben, und habe trotzdem ein negatives Ergebnis. Wenn die Kunden einen Selbsttest machen wollen, dann Vorort vor dem Friseursalon bevor sie den Salon betreten.“

Guido Scheffler: „Aha, Okay, das haben wir uns schon gedacht, weil es dann ja auch nicht nachvollziehbar ist, dass der Test nicht mehr als 24 Stunden alt ist, nicht wahr?“

Corona-Hotline der Landesregierung MV: „Richtig! Genau! Das können Sie dann z.B. auch vor Ort dann auch noch bestätigen für die Kundinnen und Kunden, sollten sie noch andere Termine haben. Diese 24-Stunden-Gültigkeit können Sie vor Ort als Abnehmer dieses Tests auch noch bestätigen, so dass die Kunden dann halt auch noch einen Zettel haben.“

Guido Scheffler: „Ähm, Moment! Also, ich selbst als Friseur kann meine Kunden bei uns im Salon testen? Oder wie?“

Corona-Hotline der Landesregierung MV: „Nein, nicht SIE testen, sondern Selbsttest. Wenn Kunden einen Selbsttest mitbringen, dann sollten diese Kunden bevor Sie den Friseursalon betreten einmal draußen vor der Tür den Test machen unter Aufsicht eines ihrer Beschäftigten, oder bei der Dame oder dem Herrn, bei dem sie auch den Termin haben. Dann sollte einmal nachgekuckt werden, dass es auch alles richtig ist mit dem Test, und dass das Ergebnis dementsprechend dann halt auch negativ ist. Wenn das Ergebnis dann auch negativ ist, könnten Sie auch mit einem formlosen Ausdruck, wo Sie dann quasi auch bestätigen, dass Kunde XY an dem und dem Tag um die und die Uhrzeit ein negatives Testergebnis vorgelegt hat, mit Ihrem Stempel drauf halt auch versichern, dass das auch in Ordnung so gewesen ist an dem Tag. Und dem Kunden diesen Zettel dann auch mitgeben, sollten die Kunden dann auch andere Termine haben, wofür sie dann auch noch diesen Nachweis über den Test benötigen.“

Guido Scheffler: „Aha, das ist ja interessant. Okay. Müssen unsere Mitarbeiter das negative Testergebnis dokumentieren, oder reicht es, wenn der Kunde den Test für den Fall einer Kontrolle durch das Ordnungsamt praktisch in der Tasche hat?“

Corona-Hotline der Landesregierung MV: „Also, ich würde das schon dokumentieren. Aber es gibt da jetzt keine vorgeschriebene Vorgehensweise, wie Sie das zu dokumentieren haben. Es würde wahrscheinlich im Prinzip einfach eine Liste reichen, die nicht alle einsehen können, sondern einfach nur im Falle einer Nachfrage dann mal vorgelegt werden kann. Es muss ja so wie so auch eine Anwesenheitsliste der Kunden geführt werden – also wer wann da war. Wenn sie das zum Beispiel gleich miteinander verbinden könnten auf dieser Liste, dann haben sie das ja quasi alles. Einfach mit Ankreuzen zum Beispiel: „Selbsttest vorgelegt, negativ, positiv“ Das müssen Sie dann selber für sich auch abheften. Und wenn dann quasi das Ordnungsamt kommt, um das nachzufragen, können Sie das mit dieser Anwesenheitsliste und halt auch dem Testergebnis dann auch gleichzeitig vorweisen.“

Guido Scheffler: „Sollten wir den Test fotografieren? Die Kunden wollen den Test ja immer mitnehmen, die haben ja sonst keinen Nachweis darüber dann.“

Corona-Hotline der Landesregierung MV: „Nein, das ist überhaupt gar kein Nachweis. Der Nachweis erfolgt ja darüber, wie ich es Ihnen gerade auch schon gesagt habe: Also, dass Sie auch als Friseursalon den Kunden dieses formlose Schreiben geben. Wenn Sie da ein Muster fertig machen, wo man im Prinzip nur den Namen einzutragen hat, an dem und dem Datum um die und die Uhrzeit einen negativen Test vorgelegt. Und der ist ab dem Moment dann halt auch 24 Stunden gültig.“

Guido Scheffler: „Kann man dieses Formular irgendwo herunterladen bei der Landesregierung?“

Corona-Hotline der Landesregierung MV: „Nein, da gibt es bisher noch keine Vordrucke. Aber, da muss ja jetzt im Prinzip nur erkenntlich sein, dass der Kunde oder die Kundin bei Ihnen um die Uhrzeit war und dort ein negatives Testergebnis mit einem Selbsttest vorgelegt hat. Und wenn Sie dann quasi den Stempel Ihres Friseursalons draufsetzen, dann hat das in dem Moment auch erst einmal seine Gültigkeit.“

Guido Scheffler: „Okay. Und es ist auch egal, was für einen Test die Kunden mitbringen? Ob es ein Spucktest oder ein Nasentest ist, oder …“

Corona-Hotline der Landesregierung MV: „Es muss schon einer sein, der vom Robert-Koch-Institut quasi auch anerkannt ist. Ich kuck einmal ganz kurz… ich glaube aber, das steht auf den Tests auch nochmal drauf… Ja, also das steht dann sogar auch drauf, dass die anerkannt sind.“

Guido Scheffler: „Finden wir dazu denn irgendwo Infos, welche Tests denn anerkannt sind? Das ist ja nun wieder ein Problem, weil die Kunden kommen ja dann mit irgendwelchen Tests.“

Corona-Hotline der Landesregierung MV: „Ja, aber soweit ich das verstanden hab, sind halt auch die Tests, die im Umlauf sind, auch kein Quark.“

Guido Scheffler: „Also wir haben jetzt zum Beispiel im REWE Markt ein großes Paket mit Tests gekauft. Das würde doch dann funktionieren, oder?“

Corona-Hotline der Landesregierung MV: „Ja! Ja, definitiv!“

Welche SARS-CoV-2-Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Kunden) in Deutschland zugelassen sind, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=101:100:10742649424463:::::&tz=2:00

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