Datenschutzbeauftragter in Ihrem Friseursalon?
„Datenschutzbeauftragter! Geht’s noch!?“, waren bestimmt auch Ihre ersten Gedanken als Sie von diesem Passus in der neuen DSGVO erfuhren, stimmt’s? Deshalb die gute Nachricht zuerst: Die meisten Friseursalons hierzulande werden KEINEN Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Betroffen sind nämlich nur Unternehmen, in denen 20 und mehr Personen ständig automatisiert mit personenbezogenen Daten umgehen. (§ 38 BDSG (neu) Abs. 1) Das heißt:...