Friseure müssen konkrete Preise angeben und die Preisliste aushängen
Preise müssen in einer ganz bestimmten Art und Weise angegeben und ausgehängt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe – also auch für Friseursalons! Bei Verstößen kann vom Amt ein Bußgeld verhängt werden. Weiterhin besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung durch den Anwalt eines neidischen Konkurrenten. Lesen Sie hier, wie Sie es richtig angehen...