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![]() Die wichtigsten Versicherungen für Friseur- und Beautyunternehmer im ÜberblickKrankenversicherung Die Krankenversicherung sichert Sie gegen die Kosten von Behandlungen und Medikamenten nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft ab. Sie wird unterschieden zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Ob man sich als Selbständiger besser privat versichert oder doch besser als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Hier gibt es große Unterschiede zwischen Leistungen und Kosten, die von Fall zu Fall sehr stark abweichen können. Lesen Sie hierzu bitte auch unseren Beitrag „Krankenversicherung für Selbständige“ und unseren "Trick zum Sparen von Beiträgen für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte". Krankentagegeldversicherung Die Krankentagegeldversicherung ist eine wichtige Absicherung für Unternehmer, denen im Krankheitsfalle ein großer Teil der monatlichen Einkünfte wegbrechen würde. Krank werden kann jeder, doch für Selbständige gibt es keine gesetzliche Entgeltfortzahlung wie bei Arbeitnehmern. Beispiel: Eine Friseurmeisterin, die mit nur einer weiteren Mitarbeiterin in Ihrem Salon arbeitet, wird plötzlich für längere Zeit krank. Die Einnahmen der im Salon verbliebenen Mitarbeiterin reichen gerade, um die laufenden Kosten des Friseursalons zu decken. Das Einkommen der Friseurmeisterin bricht weg. Hier zahlt die Krankentagegeldversicherung ab einem im Versicherungsvertrag vereinbarten Kranheitstag (zB. 10., 20. oder 43. Krankheitstag) den vereinbarten Tagessatz des Krankentagegeldes bis die Friseurmeisterin wieder gesund geschrieben wird. Auch der Tagessatz des Krankentagegeldes wird im Versicherungsvertrag festgelegt und sollte im Idealfalle das fehlende Einkommen des Versicherten ersetzen. Die Krankentagegeldversicherung ist also sehr nützlich, um die Existenz eines Selbständigen im Krankheitsfalle abzusichern. Die Krankentagegeldversicherung ist bitte nicht zu verwechseln mit der Krankenhaustagegeldversicherung. Letztere zahlt zwar ab dem ersten Tag aber nur für die Zeit des tatsächlichen Krankenhausaufenthaltes. Werden Sie aus dem Krankenhaus entlassen und sind aber weiterhin arbeitsunfähig, zahlt die Krankenhaustagegeldversicherung nicht. Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss für jeden Selbständigen, der mit seiner eigenen Arbeitskraft für sein Einkommen und/oder das seiner Familie sorgt. Existenzgründer machen oft den Fehler, die Wichtigkeit dieser Versicherung zu unterschätzen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle einer festgestellten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente, die im Idealfall das weggefallene Einkommen ersetzt. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kann im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung den Versicherten von der Beitragszahlung befreien, ohne dass der Versicherungsschutz und die Versicherungsleistung verfallen. Zusätzlich kann (wie bereits beschrieben) die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.
Die Risikolebensversicherung bietet Ihren Angehörigen finanziellen Schutz im Falle Ihres Todes. Besonders dann, wenn Kredite abzusichern sind, ist die Risikolebensversicherung die richtige Wahl. Reine Risikolebensversicherungen zahlen nur im Todesfalle und sind (je nach Alter des Versicherten) recht günstig zu haben. Die Formen der Kapitallebensversicherung oder fondgebundenen Lebensversicherung sind eine Kombination aus Risikolebensversicherung und Kapitalbildung für die Altersvorsorge. Es gibt sicherlich renditestärkere Geldanlagen als die Kombination innerhalb einer Lebensversicherung. Dies ist individuell zu entscheiden. Arbeitslosenversicherung für Selbständige Für Existenzgründer gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Falls Sie mit Ihrer Selbständigkeit scheitern sollten, erhalten Sie Arbeitslosengeld und können damit die finanziellen Folgen der Pleite abfangen. Warum Selbständige gegenüber Pflichtversicherten in der Arbeitslosenversicherung im Vorteil sind, welche Voraussetzungen und Fristen für Sie zu erfüllen und zu beachten sind, wie erstaunlich niedrig die Beiträge sind, wie hoch das Arbeitslosengeld im Bezugsfalle wäre und wie Sie die Arbeitslosenversicherung als Selbständiger beantragen, erfahren Sie in unserem Beitrag "Arbeitslosengeld für Selbständige" sowie in unserem Online-Kurs „Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige“. Private Unfallversicherung Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern. Beachten Sie aber im Hinblick auf die Priorität der verschiedenen Versicherungen, dass Sie nicht nur durch einen Unfall sondern auch durch Krankheit auf Dauer arbeits- bzw. berufsunfähig werden können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Krankentagegeldversicherung sind also zunächst die wichtigeren Versicherungen, wenn es darum geht, eine solide Absicherung aufzubauen. gesetzliche Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaft Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Arbeitnehmer, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaft medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Es ist die Aufgabe der Berufsgenossenschaft, finanzielle Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten durch Geldleistungen auszugleichen. Erfahren Sie, welche Berufsgruppen der Schönheitsbranche in der Berufsgenossenschaft versicherungspflichtig sind und in welchen Beautyberufen und -handwerken der Unternehmer nicht nur seine Arbeitnehmer zu versichern hat sondern zusätzlich selbst auch versicherungspflichtig ist. Wir erklären Ihnen das Prinzip der Beitragsberechnung der Berufsgenossenschaft und zeigen anhand originaler Beitragsbescheide eines Beispielsalons, wie hoch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft für Sie ausfallen können. Sie lernen auch, unter welchen Umständen Sie sogar Beiträge zur Berufsgenossenschaft in Ihrem Betrieb einsparen können. Das alles finden Sie in unserem Beitrag „Die Berufsgenossenschaft“ und speziell in unserem Online-Kurs "Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft BGW". Pflegeversicherung Ein Pflegefall zu werden, kann schnell gehen und teuer werden. Ein Platz im Pflegeheim kann einen Schwerstpflegebedürftigen schnell 3.000 Euro im Monat kosten. Die gesetzliche Pflegeversicherung (wenn vorhanden) übernimmt davon nur einen Teil. Den Rest müssen Betroffene selbst zahlen - von der Rente und vom Vermögen. Sind alle Finanzen aufgebraucht, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Pflege. Aber sie versucht, sich das Geld von unterhaltspflichtigen Angehörigen wieder zurück zu holen. Wer sich und seinen Kindern diesen Vermögensverlust ersparen will, kann mit einer privaten Pflegeversicherung oder Pflegezusatzversicherung vorsorgen, um diese Versorgungslücke zu schließen. Je früher man in die private Pflegeversicherung einsteigt, umso geringer ist der monatliche Beitrag. Trotzdem ist das Risiko, in jungen Jahren ein dauerhafter Pflegefall zu werden, eher gering. Von der Priorität her sollte deshalb für Unternehmer der Abschluss anderer Versicherungen - wie beispielsweise der einer Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge - den Vorrang haben.
Selbständige Handwerksmeister, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und einen Handwerksberuf der Anlage A zur Handwerksordnung ausüben, sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. So ist dies bei den Friseuren also der Fall. Auf Antrag kann man sich nach 216 gezahlten Monatsbeiträgen (Das sind 18 lange Jahre!) von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Ausführliche Informationen hierzu bieten Ihnen unsere Beiträge „Versicherungspflicht für selbständige Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung“ sowie unser „Trick zum Sparen von Beiträgen in der Rentenversicherung der Handwerker“. Wenn Sie sich nach dieser langen Versicherungszeit von der Pflichtversicherung befreit haben, dann haben Sie nach derzeitigen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung eine Altersrente von ungefähr 150,- Euro! Sie müssen also unbedingt etwas für Ihre Altersvorsorge unternehmen. Hier gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten, deren Vor- und Nachteile sehr stark von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren ganz persönlichen Lebenszielen abhängen. Infrage kämen beispielsweise die Schaffung von Wohneigentum, eine auch für Selbständige mögliche Rentenversicherung mit so genannter „Rürup“-Förderung, Wertpapiere und vieles mehr. Bereden Sie Ihre Lebensplanung inklusive Ihrer Altersvorsorge unbedingt mit Ihrem Steuerberater! Betriebliche Altersversorgung Bei Kapitalgesellschaften (wie beispielsweise einer GmbH) gelten die Geschäftsführer als Arbeitnehmer. In diesem Falle kann der Unternehmer fürs Alter vorsorgen, indem ein Teil seines Lohnes regelmäßig in eine Direktversicherung fließen könnte. Hier käme dann das Stichwort „Riester“ ins Spiel. Unter Umständen lohnt es sich also, auch darüber einmal gemeinsam mit dem Steuerberater nachzudenken. Rechtschutzversicherung Der Abschluss einer unternehmerischen Rechtschutzversicherung ist im Vergleich zur privaten Rechtschutzversicherung sehr teuer. Ob sich diese Investition für Sie als Unternehmer einmal rentieren könnte, müssen Sie für sich selbst entscheiden. Die Rechtschutzversicherung hilft Ihnen nur in solchen Fällen, wenn Sie eigene Ansprüche gegenüber anderen haben und diese auf dem Rechtswege geltend machen wollen. In diesem Falle würde Ihre Rechtschutzversicherung dann die Kosten des Rechtsstreits vorschießen, aber nur dann, wenn der Rechtsweg auch ausreichend Aussicht auf Erfolg bietet. Beispiel: Ihr Vermieter beseitigt den bereits angezeigten Mangel an der zum Haus gehörenden Warmwasseraufbereitungsanlage nicht. Ihnen laufen scharenweise die Kunden davon, weil Sie mit kaltem Wasser waschen müssen. Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten für Ihren Anwalt, der Ihren Vermieter mit rechtlichen Mitteln zur sofortigen Instandsetzung zwingt und ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzt. Wenn Sie in einem solchen oder ähnlichen Fall nicht die finanziellen Mittel haben die Anwalts-, Gutachter- oder Gerichtskosten selbst vorzustrecken, dann kann Ihnen eine Rechtsschutzversicherung hier durchaus zu Ihrem Recht verhelfen, ohne dass Ihnen Ihre Finanzen knapp werden. Clevere Unternehmer schließen übrigens die private und die Verkehrsrechtschutzversicherung für sich selbst und den Lebenspartner gleich in die betriebliche Rechtschutzversicherung mit ein. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. KFZ-Versicherung Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers ist hierzulande gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter. Wenn Sie also jemandem im Straßenverkehr einen Schaden zufügen, kann Ihre Versicherung die dadurch entstandenen Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden decken. Ergänzend kann eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden, die unter anderem für selbst verursachte Schäden an Ihrem KFZ zahlt. Hinweis: Im Falle des Leasings kann der Abschluss einer Kaskoversicherung vom Leasinggeber verlangt werden, um den Wertbestand des Leasingobjektes sicher zu stellen.
Eine Betriebsversicherung ist eine kompakte Kombination aus den wichtigsten Einzelversicherungen für Ihren Betrieb. Die Bestandteile sind meist die betriebliche Haftpflichtversicherung, die Feuerversicherung für Ihren Salon, eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung, eine Versicherung gegen Schäden durch Leitungswasser, eine Versicherung gegen Sturmschäden und eventuell eine gegen Glasbruch. Wichtig ist hierbei auch die Versicherung gegen Betriebsunterbrechung. Weil so viele Komponenten innerhalb der Betriebsversicherung zusammengefasst sind, schlägt diese Versicherung meist als größter Kostenfaktor unter den betrieblichen Versicherungen zu Buche. Die einzelnen Versicherungsbestandteile werden im Folgenden einzeln erläutert.
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