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Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot im ReisegewerbeAbmahnung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot im Reisegewerbe

Hier können Sie ein Original-Dokument einer realen Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale einsehen oder downloaden. Die Abgemahnte ist als Friseurin im Reisegewerbe tätig. Als zweites Gewerbe eröffnete sie ein kleines Kosmetikstudio im eigenen Haus. Dann machte sie jedoch einen winzigen Fehler, der riesige Konsequenzen und viel Ärger nach sich zog. Auf den persönlich in der Nachbarschaft verteilten Einladungskarten zur Eröffnung ihres Kosmetikstudios erwähnte sie schriftlich und ganz nebenbei, dass man Sie auch als mobile Friseurin außer Haus buchen könne. Diese unscheinbare Nachricht auf den ca. zwanzig verteilten Einladungskarten verbreitete sich anscheinend wie ein "Lauffeuer", denn bereits eine Woche später lag eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale auf dem Küchentisch. Kosten der Abmahnung ca. 200 Euro, Konventionalstrafe im Falle der widerholten Zuwiderhandlung 3.000,00 (dreitausend!!!) Euro. Rechntsanwaltskosten und eventuelle Gerichtskosten noch nicht absehbar.

Hier können Sie die Abmahnung einsehen: "Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot im Reisegewerbe"

Den Ärger und die Kosten, welche eine Abmahnung mit sich bringt, könnten Sie als Mobilfriseur natürlich von vorn herein vermeiden, indem Sie sich strikt an die Prinzipien des Reisegewerbes halten und praktisch "Klinken putzen" gehen - also keinerlei Werbung machen und stattdessen Ihre Friseurdienstleistungen außschließlich an der Haustür anbieten. Doch dieses Prinzip der Auftragsanbahnung im wirklichen Leben durchzuziehen, gelingt den wenigsten Friseuren im Reisegewerbe. Die Kunden verstehen eben nicht, warum sie ihren Friseur nicht anrufen dürfen, wenn Sie ihn brauchen. Und so ist es dann praktisch bereits vorprogrammiert, dass es irgendwann einmal Ärger mit der Handwerkskammer, dem Gewerbeordnungsamt oder der Wettbewerbszentrale geben wird. Was zu tun ist, wenn Sie selbst als Friseur im Reisegewerbe wegen eines Verstoßes - ob gerechtfertigt oder nicht - abgemahnt werden, und wie Sie am besten handeln, damit es erst gar nicht so weit kommen kann, erfahren Sie in unserem Online-Kurs "Trick zum Umgehen des Werbeverbots im Reisegewerbe".

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