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Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot im Reisegewerbe

Abmahnung Werbeverbot im Reisegewerbe

© Dan Race – AdobeStock

Hier können Sie ein Original-Dokument einer realen Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale einsehen oder downloaden. Die Abgemahnte ist als Friseurin im Reisegewerbe tätig. Als zweites Gewerbe eröffnete sie ein kleines Kosmetikstudio im eigenen Haus. Dann machte sie jedoch einen winzigen Fehler, der riesige Konsequenzen und viel Ärger nach sich zog.

Auf den persönlich in der Nachbarschaft verteilten Einladungskarten zur Eröffnung ihres Kosmetikstudios erwähnte sie schriftlich und ganz nebenbei, dass man Sie auch als mobile Friseurin außer Haus buchen könne. Diese unscheinbare Nachricht auf den ca. zwanzig verteilten Einladungskarten verbreitete sich anscheinend wie ein „Lauffeuer“, denn bereits eine Woche später lag eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale auf dem Tisch.

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Teure Abmahnung kann Existenz gefährden

Die Kosten der vorliegenen Abmahnung betragen ca. 200 Euro. Als Konventionalstrafe im Falle der wiederholten Zuwiderhandlung werden 3.000,00 (dreitausend!!!) Euro festgesetzt. Rechntsanwaltskosten und eventuelle Gerichtskosten noch nicht absehbar.

Hier können Sie die Abmahnung einsehen: Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot im Reisegewerbe

Den Ärger und die Kosten, welche eine Abmahnung mit sich bringt, können Mobilfriseure im Reisegewerbe nur dann vermeiden, indem sie sich strikt an die Prinzipien des Reisegewerbes halten und praktisch „Klinken putzen“ gehen – also keinerlei Werbung machen und stattdessen ihre Friseurdienstleistungen ausschließlich an der Haustür anbieten.

Doch dieses Prinzip der Auftragsanbahnung im wirklichen Leben durchzuziehen, gelingt den wenigsten Friseuren im Reisegewerbe. Die Kunden verstehen eben nicht, warum sie ihren Friseur nicht anrufen dürfen, wenn Sie ihn brauchen. Und so ist es dann praktisch bereits vorprogrammiert, dass es irgendwann einmal Ärger mit der Handwerkskammer, dem Gewerbeordnungsamt oder der Wettbewerbszentrale geben wird.

Friseure im Reisegewerbe werden des Öfteren wegen eines Verstoßes – ob gerechtfertigt oder nicht – abgemahnt und müssen einen Anwalt aufsuchen, um nicht viel Geld und ihre Existenzgrundlage zu verlieren. Viele denken denken, es gäbe rechtliche Schlupflöcher wie den „Trick zum Umgehen des Werbeverbots im Reisegewerbe“, um Abmahnungen von vorn herein auszuschließen. Doch das ist ein Irrtum. Lesen Sie selbst!

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