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  Förderprogramme zur ExistenzgründungEine Existenzgründung als Friseur, Kosmetiker, Naildesigner oder anderer Beautyunternehmer ist immer auch mit finanziellem Aufwand verbunden. Man benötigt ein gewisses Startkapital, um den Schritt in die Selbständigkeit erfolgreich bewältigen zu können. Nicht nur die Saloneinrichtung, die Ausstattung mit Arbeitsmitteln und -materialien, die Mietkaution, das eventuell erforderliche Fahrzeug, oder die Eröffnungswerbung können sehr viel Geld verschlingen; auch behördliche Anmeldungen und Genehmigungen (Handwerkskammer, IHK, Gewerbeamt, Berufsgenossenschaft usw.), eventuelle Personalkosten, Versicherungen, Steuern, Finanzierungs- oder Leasingraten, Steuerberatungskosten und einiges mehr müssen Sie als Unternehmer schon vor und während der betrieblichen Anlaufphase bezahlen können. Das macht eine Existenzgründung in finanzieller Hinsicht oftmals sehr kompliziert, denn die wenigsten Existenzgründer können diese Kosten vollständig aus eigener Tasche zahlen. Die Politik ist jedoch sehr daran interessiert, dass die Wirtschaft im Staate funktioniert. Sie braucht eine kontinuierliche Anzahl nachwachsender Unternehmen, um den Wirtschaftsmotor in Gang zu halten. Deshalb werden Existenzgründungen hierzulande gefördert. Die hierfür erforderlichen Geldmittel stammen aus ganz unterschiedlichen Töpfen. Bund, Länder und EU sowie das ERP-Sondervermögen des Bundes unterstützen den Start in die Selbständigkeit durch Förderprogramme. Meist handelt es sich bei den Fördermitteln um Darlehen mit besonders günstigen Zinsen, langen Laufzeiten und häufig einer rückzahlungsfreien Zeit bis zum Tilgungsbeginn. Beispiele hierfür sind das Startgeld, das Mikrodarlehen sowie verschiedene ERP-Kredite. Es gibt aber auch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen wie beispielsweise das Einstiegsgeld oder der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss ist das Ersatzprogramm für die frühere Ich-AG. Auch Beratungskosten können unter Umständen gefördert werden und müssen nicht zurückgezahlt werden. In einigen Bundesländern gibt es für Friseurmeister, die einen Betrieb gründen wollen, das so genannte Meistergründungsgeld, welches ebenfalls nicht zurückgezahlt werden muss. Friseure, Kosmetiker, Naildesigner und andere Existenzgründer in der Beautybranche finden hier „Die wichtigsten Förderprogramme zur Existenzgründung“. <<< Inhaltsverzeichnis
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