Stuhlmietvertrag Friseur – Vorlage zum Download

© Guido Scheffler – Friseur-Unternehmer.de (KI-generiert, editiert)
Sie suchen einen Stuhlmietvertrag Friseur als Vorlage zum Download? Dann sind Sie hier genau richtig. Unser Mustervertrag zur Stuhlmiete hilft Ihnen, das Risiko der Scheinselbstständigkeit deutlich zu reduzieren und Ihr Stuhlmietverhältnis möglichst rechtssicher zu gestalten.
Dieser einzigartige Vorteil unseres Stuhlmietvertrages beruht auf einer Besonderheit: Wir haben die Grundsätze einer unternehmerischen und weisungsunabhängigen Geschäftsbeziehung, wie sie von den Sozialbehörden gefordert werden, zum direkten Vertragsbestandteil gemacht. So wird der Anschein von Scheinselbstständigkeit bereits im Vertrag weitestmöglich ausgeschlossen.
Sie können unsere beispielhaft vorausgefüllte Vertragsvorlage unten auf dieser Seite herunterladen. (nach unten zum Download)
Ein Beitrag von Guido Scheffler,
Friseurunternehmer seit 1996,
Fachautor für Management und Marketing im Friseurhandwerk,
Geprüfter Fachkaufmann für Marketing (IHK),
Admin der exklusiven Facebook-Gruppe „FriseurUnternehmer“,
Geschäftsführer von www.Friseur-Unternehmer.de
Was ist ein Stuhlmietvertrag im Friseursalon?
Ihr Stuhlmietvertrag im Friseursalon entscheidet darüber, ob Ihr Geschäftsmodell rechtssicher funktioniert – oder zum echten Risiko wird. Denn bei der Stuhlmiete arbeiten Friseure zwar offiziell selbstständig, doch schon kleine Fehler in der Umsetzung können schnell zur Scheinselbstständigkeit führen.
Viele Friseurunternehmer unterschätzen dieses Risiko – mit teils drastischen finanziellen Folgen! Umso wichtiger ist es, von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen. Eine professionelle Stuhlmietvertrag Friseur Vorlage hilft Ihnen dabei, Ihr Stuhlmietmodell sauber aufzusetzen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Warum die richtige Stuhlmietvertrag Vorlage so wichtig ist
Ein sicheres Stuhlmietvertrag Friseur Muster sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen Saloninhaber und selbstständigem Friseur von Anfang an klar geregelt ist. Gerade bei der Stuhlmiete kommt es auf Details an: Wer bestimmt die Preise? Wer trägt das unternehmerische Risiko? Wie unabhängig ist der Friseur wirklich?
Fehlen hier eindeutige Regelungen, kann schnell der Eindruck entstehen, dass es sich nicht um eine echte Selbstständigkeit handelt. Die Folge: Der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit – mit möglichen Nachzahlungen von Sozialabgaben und weiteren rechtlichen Konsequenzen.
Viele frei verfügbare Musterverträge sind jedoch zu allgemein gehalten, berücksichtigen die Besonderheiten im Friseurhandwerk nicht ausreichend, oder vereinbaren Dinge, die nicht vereinbart werden dürfen. Unser speziell für den Friseursalon entwickelter Friseur-Stuhlmietvertrag hilft Ihnen dabei, typische Fehler zu vermeiden und Ihr Geschäftsmodell von Anfang an rechtssicher aufzubauen. Genau dafür haben wir diese speziell für Friseure entwickelte Vorlage erstellt.
Voraussetzungen für einen rechtssicheren Stuhlmietvertrag im Friseursalon
Bevor Sie einen Stuhlmietvertrag abschließen, müssen Sie drei wichtige Punkte prüfen, ohne die ein Stuhlmietvertrag nicht rechtssicher abgeschlossen werden kann:
- Können Sie das Risiko der Scheinselbstständigkeit begrenzen?
- Ist Ihr potenzieller Stuhlmieter gewerberechtlich geeignet?
- Hat Ihr Immobilien-Vermieter die Stuhlmiete genehmigt?
1. Begrenzung des Risikos der Scheinselbstständigkeit

Sollte Ihr Stuhlmietverhältnis im Nachhinein als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden, so hätte das existenzbedrohliche Folgen für Sie. Enorme Nachzahlungen an Steuern und Sozialabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen!) kämen dann auf Sie als Saloninhaber zu.
Auch die Rückzahlung aller bisher erhaltenen Mietbeträge an den Stuhlmieter stünde dann womöglich im Raum. Das alles kann sich zu einem enormen Schuldenberg auftürmen.
Als Gipfel kämen obendrauf sogar noch Zinsen für die bis dahin vergangenen Jahre. Deshalb wollten wir dieses Problem zumindest auf der vertraglichen Seite minimieren, was uns mit dem hier vorliegenden Vertrag Stuhlmiete Friseur sehr gut gelungen ist.
Stuhlmietvertrag allein schützt Sie nicht.
Trotzdem bleibt auch bei Verwendung unserer Vorlage ein gewisses Risiko bestehen. Am Ende entscheidet nämlich nicht allein der Wortlaut Ihres Vertrages darüber, ob Ihr Stuhlmietmodell als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden kann oder nicht. Zusätzlich ist die tatsächliche Durchführung des Stuhlmietverhältnisses im Salonalltag entscheidend.
Bei einer Kontrolle wird ein Prüfer sich also nicht allein für Ihren Stuhlmiete-Vertrag interessieren. Er wird sich auch ganz genau anschauen, ob Ihr Stuhlmietverhältnis in der täglichen Praxis nach den Grundsätzen einer selbstständigen Tätigkeit gelebt wird.
Wie Sie Ihren Stuhlmietvertrag im Friseursalon praktisch so umsetzen, dass eine Einstufung als „Scheinselbstständigkeit“ sehr unwahrscheinlich wird, erfahren Sie in unserem Beitrag „Vertragsgestaltung der Stuhlmiete“.
Restrisiko mit Statusklärung minimieren!
Die höchstmögliche Rechtssicherheit bezüglich der Scheinselbstständigkeit können Sie mittels eines sogenannten Erwerbsstatusfeststellungsverfahrens erzielen. Dies empfehlen wir Ihnen dringend! Wie und wo Sie eine solche Statusklärung beantragen, lesen Sie ebenfalls in unserem Beitrag „Vertragsgestaltung der Stuhlmiete“.
2. Gewerberechtliche Eignung des Stuhlmieters

Stuhlmieter zu sein, bedeutet zu 100% selbstständig zu sein. Das heißt: Ein Stuhlmieter benötigt generell den Meistertitel im Friseurhandwerk oder eine dem Meistertitel gleichgestellte Ausnahmebewilligung durch die Handwerkskammer.
Infos über die wenigen gewerberechtlichen Ausnahmemöglichkeiten erhalten Sie in unserem Video-Kurs „häufige Fragen zum Meisterzwang im Friseurhandwerk“.
3. Genehmigung der Stuhlmiete durch den Immobilien-Vermieter
Wenn Sie Ihren Salon in gemieteten Räumlichkeiten betreiben, muss Ihr Vermieter der Stuhlmiete zustimmen. Das Konzept der Stuhlmiete ist aus rechtlicher Sicht nämlich nichts anderes als die Untervermietung Ihres Mietobjektes.
Sie dürfen mit der Stuhlmiete in Ihrem Salon erst dann beginnen, nachdem Ihr Vermieter Ihnen dazu die Erlaubnis erteilt hat. Hier geht es schließlich um die wichtige Frage der Haftung dem Eigentümer der Immobilie gegenüber. Eine nicht genehmigte Untervermietung kann böse rechtliche Folgen für Sie als gewerblichen Mieter haben.
Ihr Vermieter muss Ihnen schriftlich die generelle Erlaubnis zur Untervermietung erteilen. Dabei spielt die Höhe der Untermiete für den Vermieter der Immobilie keine Rolle – und sollte ihn auch gar nicht interessieren. Wichtig ist aber die Schriftform, damit sie die Erlaubnis zur Untervermietung Ihrem Stuhlmieter gegenüber (oder im Streitfall auch gegenüber Ihrem Vermieter selbst) nachweisen können.
Aushandlung des Stuhlmietvertrages mit dem Stuhlmieter

Da auch der Inhalt des Vertrages über das Risiko der Scheinselbstständigkeit entscheidet, gibt es kaum frei verhandelbare Vertragspunkte. Fügen Sie Ihrem Stuhlmietvertrag also bitte keine eigenen Textpassagen hinzu, von denen Sie nicht wissen, ob diese den Anschein der Scheinselbstständigkeit möglicherweise erhöhen!
Es kann und darf im Stuhlmietvertrag eben nicht alles haarklein vereinbart werden, wie in einem Arbeitsvertrag. Regelungen, die den Stuhlmieter in seiner unternehmerischen Freiheit beschneiden, sein unternehmerisches Risiko begrenzen, oder ihn zu sehr in die Salonorganisation einbinden, wären starke Indizien für Scheinselbstständigkeit.
Deshalb dürfen derartige Sachverhalte in einem Stuhlmietvertrag nicht vereinbart werden. Wenn Sie spezielle Vereinbarungen hinzufügen möchten, sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen. Hier finden Sie nun unsere Vorlage für den Stuhlmietvertrag zum Herunterladen…










