Stuhlmietvertrag mit Scheinselbständigkeits-Schutz – Download

© Guido Scheffler – Friseur-Unternehmer.de (KI-generiert, editiert)
Auf vielfache Nachfrage haben wir uns entschlossen, unseren registrierten Mitgliedern einen Stuhlmietvertrag zum Download zur Verfügung zu stellen. Aufgrund ausstehender Rechtsprechung bezüglich der Scheinselbständigkeit waren wir damit bisher zögerlich. Nun haben wir eine einzigartige Lösung für dieses Problem gefunden:
Wir haben unsere Vorlage für den Stuhlmietvertrag dahingehend optimiert, den Anschein einer möglichen Scheinselbständigkeit weitestmöglich auszuschließen. Diesen einzigartigen Vorteil haben wir dadurch erzielt, dass wir die Handlungsgrundsätze einer rein unternehmerischen und vollständig weisungsunabhängigen Geschäftsbeziehung direkt zum Vertragsbestandteil gemacht haben.
Unsere Vorlage für den Stuhlmietvertrag können sie unten auf dieser Seite herunterladen. (nach unten zum Download)
Voraussetzungen für den Stuhlmietvertrag
Bevor Sie einen Stuhlmietvertrag abschließen, müssen Sie drei wichtige Punkte prüfen, ohne die ein Stuhlmietvertrag nicht rechtssicher abgeschlossen werden kann:
- Können Sie das Risiko der Scheinselbständigkeit begrenzen?
- Ist Ihr potenzieller Stuhlmieter gewerberechtlich geeignet?
- Hat Ihr Immobilien-Vermieter die Stuhlmiete genehmigt?
1. Begrenzung des Risikos der Scheinselbständigkeit
Sollte Ihr Stuhlmietverhältnis im Nachhinein als Scheinselbständigkeit eingestuft werden, so hätte das existenzbedrohliche Folgen für Sie. Enorme Nachzahlungen an Steuern und Sozialabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen!) kämen dann auf Sie als Saloninhaber zu.
Auch die Rückzahlung aller bisher erhaltenen Mietbeträge an den Stuhlmieter stünde dann womöglich im Raum. Das alles kann sich zu einem enormen Schuldenberg auftürmen.
Als Gipfel kommen obendrauf sogar noch Zinsen für die bis dahin vergangenen Jahre. Deshalb wollten wir dieses Problem zumindest auf der vertraglichen Seite minimieren, was uns mit dem vorliegenden Beispiel-Stuhlmietvertrag sehr gut gelungen ist.
Stuhlmietvertrag allein schützt Sie nicht.
Trotzdem bleibt auch bei Verwendung unserer Vorlage ein Risiko bestehen. Am Ende entscheidet nämlich nicht allein der Wortlaut des Vertrages darüber, ob ein Stuhlmietverhältnis als Scheinselbständigkeit eingestuft werden kann oder nicht. Zusätzlich ist die tatsächliche Durchführung des Stuhlmietverhältnisses im Salonalltag entscheidend.
Bei einer Kontrolle wird ein Prüfer sich also nicht allein für den Stuhlmietvertrag interessieren. Er wird sich auch ganz genau anschauen, ob Ihr Stuhlmietverhältnis in der täglichen Praxis nach den Grundsätzen einer selbstständigen Tätigkeit gelebt wird.
Wie Sie Ihr Stuhlmietverhältnis so gestalten, dass eine Einstufung als „Scheinselbständigkeit“ sehr unwahrscheinlich wird, erfahren Sie in unserem Beitrag „Vertragsgestaltung der Stuhlmiete“.
Restrisiko mit Statusklärung minimieren
Eine weitere Eindämmung des Scheinselbständigkeits-Risikos können Sie mittels eines sogenannten Erwerbsstatusfeststellungsverfahrens erzielen. Dies empfehlen wir Ihnen dringend! Wie und wo Sie eine solche Statusklärung beantragen, lesen Sie ebenfalls in unserem Beitrag „Vertragsgestaltung der Stuhlmiete“.
2. Gewerberechtliche Eignung des Stuhlmieters
Stuhlmieter zu sein, bedeutet zu 100% selbständig zu sein. Das heißt: Ein Stuhlmieter benötigt generell den Meistertitel im Friseurhandwerk oder eine dem Meistertitel gleichgestellte Ausnahmebewilligung durch die Handwerkskammer.
Infos über die wenigen gewerberechtlichen Ausnahmemöglichkeiten erhalten Sie in unserem Video-Kurs „häufige Fragen zum Meisterzwang im Friseurhandwerk“
3. Genehmigung der Stuhlmiete durch den Immobilien-Vermieter
Wenn Sie Ihren Salon in gemieteten Räumlichkeiten betreiben, muss Ihr Vermieter der Stuhlmiete zustimmen. Das Konzept der Stuhlmiete ist aus rechtlicher Sicht nämlich nichts anderes als die Untervermietung Ihres Mietobjektes.
Sie dürfen mit der Stuhlmiete in Ihrem Salon erst dann beginnen, nachdem Ihr Vermieter Ihnen dazu die Erlaubnis erteilt hat. Hier geht es schließlich um die wichtige Frage der Haftung dem Eigentümer der Immobilie gegenüber. Eine nicht genehmigte Untervermietung kann böse rechtliche Folge für Sie als gewerblichen Mieter haben.
Ihr Vermieter muss Ihnen schriftlich die generelle Erlaubnis zur Untervermietung erteilen. Dabei spielt die Höhe der Untermiete für den Vermieter der Immobilie keine Rolle – und sollte ihn auch gar nicht interessieren. Wichtig ist die Schriftform, damit sie die Erlaubnis zur Untervermietung Ihrem Stuhlmieter gegenüber (oder im Streitfall auch gegenüber Ihrem Vermieter selbst) nachweisen können.
Aushandlung des Stuhlmietvertrages mit dem Stuhlmieter
Da auch der Inhalt des Vertrages über das Risiko der Scheinselbständigkeit entscheidet, gibt es kaum frei verhandelbare Punkte im Vertrag. Es kann und darf im Stuhlmietvertrag eben nicht alles haarklein vereinbart werden, wie in einem Arbeitsvertrag.
Regelungen, die den Stuhlmieter in seiner unternehmerischen Freiheit beschneiden würden, oder sein unternehmerisches Risiko ausschließen würden, wären ein starkes Indiz für Scheinselbständigkeit. Deshalb dürfen derartige Sachverhalte in einem Stuhlmietvertrag nicht vereinbart werden.
Fügen Sie Ihrem Stuhlmietvertrag keine Textpassagen hinzu, von denen Sie nicht wissen, ob diese den Anschein der Scheinselbständigkeit möglicherweise erhöhen! Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen.










