Bei der Stuhlmiete stellt der Inhaber eines Friseursalons (Stuhlvermieter) einem anderen selbstständigen Friseur (Stuhlmieter) Platz für die eigene selbstständige Tätigkeit zur Verfügung. Dabei steht dem Friseur das Inventar des Salons teilweise zur Verfügung.
Als Gegenleistung zahlt der Stuhlmieter dem Salon eine Miete. Das Prinzip erscheint also recht einfach. Dennoch wird es bei der Vertragsgestaltung problematisch. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Vertragsgestaltung und der Ausgestaltung Ihres Stuhlmietverhältnisses ankommt.
Die drei Säulen eines rechtssicheren Stuhlmietverhältnisses

Wenn Sie mit Stuhlmiete arbeiten oder darüber nachdenken, dieses Modell in Ihrem Salon einzuführen, sollten Sie ein Thema unbedingt ernst nehmen: das Risiko der Scheinselbstständigkeit.
Fehler können hier schnell teuer werden – von Nachzahlungen bis hin zu rechtlichen Konsequenzen. Entscheidend ist deshalb, dass Sie Ihr Stuhlmietmodell auf ein stabiles Fundament stellen. Dieses Fundament besteht aus drei zentralen Säulen:
- Der rechtssichere Stuhlmietvertrag
- Die tatsächliche Umsetzung im Salonalltag
- Die Statusklärung durch das Statusfeststellungsverfahren
1. Der rechtssichere Stuhlmietvertrag
Ein sauber formulierter Vertrag ist die Basis der Zusammenarbeit zwischen Saloninhaber und Stuhlmieter. Der Vertrag zur Stuhlmiete sollte deshalb klar regeln, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Dazu gehören unter anderem:
- keine Vorgaben zur Arbeitszeit,
- keine Bindung an die Öffnungszeiten des Salons,
- eigene Terminvergabe,
- freie Urlaubsplanung,
- keine Preisvorgaben,
- keine handwerklichen oder fachlichen Vorgaben,
- eigenfinanzierte Weiterbildung,
- getrennte Kassen,
- eigenständige Buchhaltung, sowie Steuer- und Rechtsberatung,
- eigene Warenwirtschaft (Kabinett- und Verkaufsprodukte),
- vom Salon losgelöstes Marketing (eigene Werbemittel, eigene Anzeigenschaltung, eigene Webseite, eigene Social Media Präsenzen – ein ganz eigener Geschäftsauftritt eben).
Viele Verträge zur Stuhlmiete sehen auf dem Papier gut aus, halten aber bei einer Prüfung nicht stand, weil sie Regelungen enthalten, die (wenn auch nur unterschwellig) wie eine unselbstständige Beschäftigung anmuten. Dies reicht Prüfern oftmals schon aus, um ein Stuhlmietverhältnis zu einem Arbeitsverhältnis (Scheinselbstständigkeit!) zu erklären. Somit ist der richtige Wortlaut Ihres Stuhlmietvertrages das Fundament der Rechtsicherheit Ihres Stuhlmietverhältnisses.

Download-Tipp: Für die registrierten Mitglieder unserer Wissensgemeinschaft haben wir eine Vorlage für einen Stuhlmietvertrag erstellt, der Ihnen den maximal möglichen Schutz vor Scheinselbstständigkeit bietet. Sie können den Stuhlmietvertrag auf dieser Seite herunterladen: Stuhlmietvertrag Friseur – Vorlage zum Download
2. Die tatsächliche Umsetzung im Salonalltag
Hier liegt in der Praxis das größte Risiko. Selbst wenn Ihr Vertrag perfekt ist – sobald der Alltag im Salon anders aussieht, wird es kritisch. Typische Fehler sind zum Beispiel:
- feste Arbeitszeiten wie bei Angestellten
- Einbindung in den Salonablauf wie ein Mitarbeiter
- Nutzung von zentral gesteuerten Preisen oder Kassensystemen
- fehlende unternehmerische Freiheit
Die Deutsche Rentenversicherung prüft nicht allein, was im Vertrag steht. Sie schaut sich auch ganz genau an, wie tatsächlich in Ihrem Salon gearbeitet wird. Deshalb gilt: Ihre Organisation im Salon muss zur Selbstständigkeit des Stuhlmieters passen.
3. Die Statusklärung durch das Statusfeststellungsverfahren

Die dritte Säule ist Ihre Absicherung. Mit einem so genannten „Erwerbsstatusfeststellungsverfahren“ können Sie offiziell prüfen lassen, ob eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Das Durchlaufen dieses Verfahrens bietet Ihnen:
- Rechtssicherheit
- Klarheit im Zweifel
- Schutz vor späteren Nachforderungen
Zwar ist dieses Verfahren freiwillig, aber in den meisten Fällen absolut sinnvoll – insbesondere dann, wenn Sie langfristig mit Stuhlmietern zusammenarbeiten möchten. In dem nachfolgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Statusklärung beantragen…
So beantragen Sie die Statusklärung zur Stuhlmiete
Ein Beitrag von Guido Scheffler,
Friseurunternehmer seit 1996,
Fachautor für Management und Marketing im Friseurhandwerk,
Geprüfter Fachkaufmann für Marketing (IHK),
Admin der exklusiven Facebook-Gruppe „FriseurUnternehmer“,
Geschäftsführer von www.Friseur-Unternehmer.de










