Die rechtskonforme Einwilligungserklärung der Kunden in Ihrem Friseursalon
Für den werblichen Kontakt zu Ihren Kunden auf elektronischem Wege (Email, SMS, Messenger usw.) und für die Veröffentlichung von Bildern, die erkennbare Personen darstellen, brauchen Sie immer eine Einwilligungserklärung der betreffenden Personen. Aber auch für die Erhebung von Gesundheitsdaten (Allergien, Haar- und Kopfhaut-Zustand, Schwangerschaft etc.), die sich eigentlich durch eine andere Rechtsgrundlage rechtfertigt, macht eine Einwilligung unter Umständen Sinn....