Stuhlmiete – Vertrag und Scheinselbständigkeit
Beide Parteien der Stuhlmiete wollen natürlich Sicherheit über die Kostenverteilung sowie die Verteilung der Zuständigkeiten. Deshalb ist es nur zu verständlich, dass sich Stuhlmieter und Saloninhaber einen wasserdichten Vertrag miteinander wünschen. Das würde von vorn herein klare Verhältnisse schaffen und späteren Streitigkeiten vorbeugen. Alles soll geregelt sein Wichtige Vertragsbedingungen wie die Miethöhe, die sonstigen Kosten (Rezeption, Buchhaltung, Kasse, Produkte,...