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Stuhlmiete – Vertrag und Scheinselbständigkeit

Vertrag Stuhlmiete Mustervertrag

© wesel – AdobeStock

Beide Parteien der Stuhlmiete wollen natürlich Sicherheit über die Kostenverteilung sowie die Verteilung der Zuständigkeiten. Deshalb ist es nur zu verständlich, dass sich Stuhlmieter und Saloninhaber einen wasserdichten Vertrag miteinander wünschen. Das würde von vorn herein klare Verhältnisse schaffen und späteren Streitigkeiten vorbeugen.

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Alles soll geregelt sein

Wichtige Vertragsbedingungen wie die Miethöhe, die sonstigen Kosten (Rezeption, Buchhaltung, Kasse, Produkte, Reinigung, Wäsche), Arbeits- und Öffnungszeiten, Verkaufsware, Kabinettware, Mitnutzung des Personals (Azubis, evtl. Aushilfen), sowie die eventuelle Mitnutzung von Telefon, Kartenzahlungsterminal und Kassensoftware möchte man am liebsten schriftlich festhalten.

Doch genau an dieser Stelle gibt es ein Problem: Die Scheinselbständigkeit. Wenn ein Selbständiger (was ein Stuhlmieter ja ist) vorrangig für einen einzigen Auftraggeber (was man unter dem Stuhlvermieter vermuten könnte) tätig ist und in seinen unternehmerischen Freiheiten vertragsmäßig wie ein Arbeitnehmer eingeschränkt wird, dann gehen die Sozialversicherungsträger davon aus, dass diese Selbständigkeit nur „inszeniert“ wurde, um der Lohnsteuer, den Sozialbeiträgen und sonstigen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen aus dem Wege zu gehen. Krankenkassen und Rentenversicherung sind ganz besonders dann argwöhnisch, wenn ehemalige Arbeitnehmer des Saloninhabers plötzlich zu selbständigen Stuhlmietern werden.

Stuhlmiete Vertrag Stuhlmietvertrag Muster Vorlage

© Gina Sanders – AdobeStock

Falsch aufgesetzter Vertrag zur Stuhlmiete wird richtig teuer!

Die große Gefahr dabei: Bei falschem Vertragsschluss kann die Zusammenarbeit rückwirkend zu einem Arbeitsverhältnis erklärt werden – mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten! Wird das Vertragsverhältnis später – eventuell auch erst nach Jahren – rückwirkend als Scheinselbständigkeit eingestuft, müssen Saloninhaber und Stuhlmieter die Sozialbeiträge und Steuern für die letzten vier Jahre – bei Vorsatz bis zu 30 Jahre – nachzahlen! Hinzu kommen noch Zinsen!

Da können sich bereits binnen weniger Monate horrende Summen an nachzuzahlenden Sozialbeiträgen (Kranken-, Rentenversicherungsbeiträge), Lohnsteuer usw. ansammeln. Auch Urlaubsansprüche, Feiertagslöhne und ähnliches bauschen sich zu einem riesigen Knäuel von Verpflichtungen und Kosten auf!

Dieses finanzielle Risiko ist für keine der beiden Parteien tragbar – weder für den Saloninhaber noch für den Stuhlmieter. Sogar strafrechtliche Konsequenzen sind möglich, denn die Scheinselbständigkeit ist schließlich auch eine Form der Steuerhinterziehung. Es ist also sehr wichtig, wie der Vertrag gestaltet wird.

Vorsicht vor Mustervertrag zur Stuhlmiete!

Sie haben im Internet einen Mustervertrag für die Stuhlmiete entdeckt? Wir auch – und wir haben ihn von einem Fachanwalt prüfen lassen. Lesen Sie diesen Beitrag, um zu erfahren, was davon zu halten ist: „Mustervertrag für Stuhlmiete? Vorsicht!“

Welche Vereinbarungen zwischen Stuhlmieter und Stuhlvermieter bei der Vertragsgestaltung überhaupt möglich sind und wie Sie einer nachträglichen Einstufung der Zusammenarbeit als Scheinselbständigkeit mit hundertprozentiger Sicherheit vorbeugen, erfahren Sie in unserem Beitrag „Vertragsgestaltung der Stuhlmiete“.

Beachten Sie bitte zusätzlich die Beiträge Selbständig als Friseur durch Stuhlmieteund „Stuhlmiete – wie geht das?“, die Sie mit grundsätzlichen Informationen zum Thema „Stuhlmiete“ versorgen.

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