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Prüfmethoden gegen Schwarzgeld aus Friseursalons

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Friseursalons zählen zu jenen Unternehmen, die vorwiegend Bareinnahmen verzeichnen. Das hat natürlich den Vorteil, dass Friseure ihrem Geld nicht hinterherlaufen müssen. Sich mit Mahnverfahren auszukennen, ist deshalb nur in den seltensten Fällen von Nöten. Neben der Kartenzahlung akzeptieren Friseure in der Regel nur Bargeld. Aber genau deshalb unterstellt man Ihnen seitens des Finanzamtes, Steuerbetrüger zu sein.

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Friseure stehen unter Generalverdacht, Schwarzgeld zu bunkern.

Bargeld erscheint eben auf keinem Kontoauszug. Aufgrund der damit verbundenen Einfachheit eventueller Manipulationen an der Buchführung unterstellen die Finanzbehörden den Friseursalons pauschal ein erhöhtes Unehrlichkeitspotenzial.

Es wird unterstellt, dass Friseurunternehmer ab und an in die eigene Kasse greifen, um sich ihren Lebensunterhalt mit steuerfreiem Schwarzgeld aufzustocken und gleichzeitig dabei die eigene Steuerlast zu senken.

Da solche Unregelmäßigkeiten im Bargeldverkehr schwierig aufzudecken sind, haben die Finanzbehörden vor einigen Jahren begonnen, Steuerschummeleien mittels statistischer Rechenverfahren aufzuspüren. Genannt werden können hier beispielsweise die Methoden der „Umsatzverprobung“ anhand des Wareneinsatzes des Friseursalons sowie der „Chi-Quadrat-Test“, mit denen Entnahmen von Schwarzgeld aus der Salonkasse ermittelt werden sollen, und nicht zuletzt die unangemeldete „Kassennachschau“.

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existenzgefährdende Steuernachzahlungen auch für unschuldige Friseure

Ein positives Testergebnis bei derartigen Prüfmethoden wirkt sich in aller Regel negativ für den Saloninhaber aus. Horrende Steuernachzahlungen durch „Zuschätzung“ des Umsatzes können den Unternehmer in den finanziellen Ruin treiben.

Aber auch Friseure, die gar nicht geschummelt haben, sind in Gefahr „auffällig“ zu werden. Es gibt Sachverhalte im täglichen Friseurgeschäft, die zwangsläufig zu einem auffälligen Ergebnis bei solchen Tests führen können. So werden auch unschuldige Friseure zu Schwarzgeld-Verbrechern abgestempelt.

Doch die Finanzbeamten dürfen das Testergebnis nicht losgelöst von Faktoren der realen Salonpraxis als Beweismittel für Steuerhinterziehung werten. Wenn der Friseurunternehmer schlüssig begründen kann, warum dieses Testergebnis nicht als Beweis für eine Steuerhinterziehung taugt, sind diese Argumente in die Auswertung einzubeziehen.

Für den Friseur ist es also wichtig, diese Sachverhalte, die das Testergebnis beeinflussen, zu kennen, um sie im Falle einer Betriebsprüfung auch als Argument ins Feld führen zu können. Dazu wiederum ist es erforderlich, die Prüfmethoden des Finanzamtes zu kennen.

Die Methode der „Umsatzverprobung“ wird bereits im Online-Kurs „Mehr Geld und Zeit durch Skonto und Bankeinzug“ behandelt. Was die Betriebsprüfer der Finanzbehörden mittels der Prüfmethode „Chi-Quadrat-Test“ untersuchen, wie dieses Rechenverfahren grundsätzlich funktioniert und wie eine Friseurin erfolgreich gegen eine Zuschätzung ihres Umsatzes aufgrund des Ergebnisses einen Chi-Quadrat-Testes gegen das Finanzamt geklagt hat, erfahren Sie in unserem Online-Kurs „Betriebsprüfung im Friseursalon mit Chi-Quadrat“. Wie Sie sich selbst und Ihr Team richtig auf eine unangemeldete Besuche des Finanzamts vorbereiten, lesen sie in unserem Beitrag „Kassennachschau bei Friseuren nimmt zu! Sind Sie vorbereitet?“.

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