 Kostenkontrolle privatGenau wie die Kosten seiner Firma muss man als Unternehmer natürlich auch seine privaten Kosten fest im Griff haben. Allzu häufig sind Selbständige hier viel nachlässiger als bei Ihren Betriebskosten. Dies erscheint zunächst unlogisch, denn Kosten sind schließlich Kosten. Ob die Ausgaben nun geschäftlich oder privat zu Buche schlagen, ist eigentlich egal. Jeder zu viel ausgegebene Euro kann dem Unternehmer irgendwann in seinem Geldbeutel fehlen. Ein Grund für diesen Unterschied im geschäftlichen und privaten Sparverhalten der Unternehmer ist, dass sich das Kostensparen in einem überreguliert erscheinenden Staate nicht immer einfach gestaltet. Viel Wissen über die unterschiedlichsten Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ist erforderlich, um geschäftliche sowie private Dinge so zu gestalten, dass tatsächlich in allen Bereichen die Kostensituation optimiert werden kann. Oft ist deshalb einfach eine gewisse Resignation beispielweise vor dem übermächtigen Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung zu spüren. Der Staat verwirrt seine privaten Haushalte und Unternehmungen durch Unmengen von Gesetzen, Vorschriften, Ausnahmen und Sonderregelungen, bis hin zu völlig nutzlos erscheinenden Versicherungspflichten. Die Behörden der Staatsmacht werfen den Unternehmern dabei nicht nur geschäftlich sondern auch im Privatleben massenweise Paragraphen vor die Füße, um sich damit selbst zu finanzieren. Eines der bekanntesten Beispiele hierfür ist die gesetzliche Versicherungspflicht für selbständige Handwerksmeister. Ist das Melken einzelner Unternehmergruppen zum Zwecke der Finanzierung eines lange schon maroden Rentensystems fair? Sicher nicht. Nur leider kommt man an solchen zusätzlichen Privatkosten als Unternehmer meist nicht vorbei. Es gibt aber einige Wege, wie man auch gesetzlich diktierte Privatkosten beeinflussen kann. Lesen Sie, wie man die Beitragshöhe zur gesetzlichen Versicherungspflicht für selbständige Handwerker oder zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung erheblich beeinflussen kann und warum Sie als Selbständiger Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld haben. <<< Inhaltsverzeichnis
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