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Kartenzahlung und BankgebührenKartenzahlungssystem und Bankgebühren

Zweifellos nimmt das Zahlen mit so genanntem "Plastikgeld" hierzulande stark zu. Die Kartenzahlung ist seit einigen Jahren zu einem Muss für Salons mit fortschrittlichem Kundenservice geworden. Stellt sich für den Unternehmer zunächst die Frage, welche Karten man akzeptieren sollte und welche nicht. Alle? Oder nur bestimmte? Dies ist eindeutig eine Frage der Kosten und welchen Schwerpunkt man diesem Kostenfaktor zuordnet. Wer seinen Kunden den bestmöglichen, exklusivsten Service bieten will egal was es kostet, der wird sicherlich alle gängigen Karten akzeptieren. Inhaber von Salons mit einem geringeren Kostenspielraum hingegen sollten hier beginnen nachzudenken. Während die Annahme von Kreditkarten wie Mastercard, Visa und American Express den Salon meist zwischen 3 und 4% jeder Zahlung an Servicegebühr (Disagio) kostet, ist die Akzeptanz der EC-Karte im Lastschriftverfahren recht günstig. Kunden, die eine Kreditkarte besitzen, zücken allerdings lieber erst diese, weil die Ausgabe erst zum Monatsende ihrem Konto belastet wird. Für den Salon ist dies aber ein relativ teurer Spaß, da bei der Auszahlung der Beträge auf das Geschäftskonto Ihres Salons dann sofort die Servicegebühr des Providers abgezogen wird. Anders herum hat erfahrungsgemäß fast jeder Kunde, der eine Kreditkarte hat, auch seine EC-Karte dabei. Aus diesem Grunde haben wir in unserem Salon die Akzeptanz von Kreditkarten nach einigen Jahren völlig eingestellt. Unsere Kunden stört das nicht im Geringsten.

Unser Tipp: Wenn Sie Ihren Kunden Kartenzahlung im Lastschriftverfahren anbieten, dann lesen Sie unbedingt, wie man mit einer kleinen Änderung der eigenen betrieblichen Abläufe im Salon die Höhe der Kosten für das Kartenzahlungssystem erheblich minimieren und damit auf Dauer sehr viel Geld sparen kann. Hierzu gibt Ihnen unser Beitrag "Kosten für die Kartenzahlung senken" Auskunft.

Sicherheit: Das EC-Lastschriftverfahren ist allerdings nicht nur das derzeit günstigste Kartenzahlungsverfahren sondern auch eines, welches eine gewisse Unsicherheit in sich birgt. Hier wird nicht elektronisch geprüft wird, ob das Konto des Kunden tatsächlich Deckung aufweist bzw. die Karte gestohlen wurde und ähnliche Dinge. Deshalb sind an der Kasse einige Sicherheitsprinzipien zu beachten, welche die Risiken des EC-Lastschriftverfahrens eingrenzen. Es muss in jedem Fall die Unterschrift auf dem Lastschriftbeleg mit der Unterschrift auf der EC-Karte verglichen werden. Bei unbekannten Kunden (sogenannten Laufkunden) sollte zusätzlich ein Ausweis (Personalausweis, Führerschein oder ähnliches) zum Unterschrifts- und Gesichtsvergleich vom Kunden abgefordert werden. Das Kartenzahlungsterminal sollte für die Mitarbeiter die Option bieten, manuell auf das sicherere ElectronicCash-Verfahren mit PIN-Eingabe umzuschalten. So wird die Kartenzahlung bei bekannten Kunden sehr kostengünstig durchgeführt und bei Neukunden oder eventuell verdächtigen Kunden kann man dann eine sichere Kartenzahlung mit PIN-Eingabe durchführen. Alles in allem ist ElectronicCash teurer, weil jede Buchung als einzelner Zahlungseingang auf Ihrem Geschäftkonto ankommt und somit die Bankgebühren (meist Gebühren für jede ein- und ausgehende Buchung) mit jeder EC-Cash-Buchung steigen. ElectronicCash bietet aber neben der Sicherheit durch PIN-Eingabe eine Abfrage der Kontodeckung sowie Zahlungsfreigabe durch die Bank. Bei nur gelegentlicher Buchung in diesem Verfahren - eben nur bei Betrugsverdacht - bleibt die gesamte Kartenzahlung also durchaus äußerst kostengünstig für Ihren Salon. Als unverzichtbare Versicherung gilt in diesem Zusammenhang die Forderungsankaufsgarantie (auch Zahlungsgarantie genannt) des Kartenzahlungsproviders. Diese garantiert Ihnen die Auszahlung der korrekt vom Kunden unterschriebenen Lastschriftbelege auch dann, wenn das Konto eines Kunden zum Zahlungszeitpunkt nicht gedeckt war oder ein Kunde einfach frech Ihre Lastschrift zurückbuchen ließ. Ihr Kartenzahlungsprovider zahlt Ihnen in diesem Falle den Zahlbetrag zuzüglich der von den Banken erhobenen Rücklastschriftgebühren aus, und treibt das Geld auf eigene Kosten vom säumigen Kunden ein. Auf die Forderungsankaufsgarantie sollten Sie also keinesfalls verzichten, auch wenn dies eine kleine monatliche Extragebühr erfordert. Nehmen Sie diese Forderungsankaufsgarantie aber erst dann in Anspruch, wenn selbst ein persönlicher Kontakt zum Kunden keinen Erfolg gebracht hat. Der Großteil aller Rücklastschriften ist nämlich einzig daraus zu begründen, dass das Konto des Kunden zum Buchungszeitpunkt zufällig gerade einmal nicht gedeckt war. Der Kartenzahlungsprovider wird die Forderung meist direkt an ein Inkassoinstitut zur Eintreibung übergeben, was mit hohen zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden ist. Es wäre sehr Schade, wenn Sie sich zum Beispiel bei einer langjährigen Stammkundin unbeliebt machen, nur weil das Konto der Kundin gerade einmal nicht gedeckt war. Nehmen Sie also immer erst selbst Kontakt mit einem "Rücklastschrift-Kunden" auf!!! Versuchen Sie den ausstehenden Betrag (natürlich zuzüglich der Ihnen von den Banken berechneten Rücklastschriftgebühren!) selbst vom Kunden zu erhalten! Wenn das nicht klappen sollte, dann können Sie immer noch den Zahlungsbeleg zu Ihrem Kartenzahlungsprovider einschicken und damit die Forderungsausfallgarantie in Anspruch nehmen. Eine sichere Sache.

Woran nur wenige denken: Durch Kartenakzeptanz entstehen Ihnen auch höhere Bankgebühren. Werfen Sie Ihrer Bank Ihr Geld nicht in den Rachen! Lesen Sie hier unseren Trick: "Kosten für die Kartenzahlung senken"!

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