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Der Gewerbemietvertrag für Ihren Friseursalon

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Wenn nun das passende Objekt an einem lukrativen Standort für Ihren geplanten Friseursalon gefunden ist, soll bald ein Mietvertrag geschlossen werden. Vermieter und Mieter wollen Ihre Rechte und Pflichten in einem Vertrag verankern. Das ist auch richtig und wichtig – für beide Seiten!

Hierbei gibt es allerdings einiges zu beachten für Sie. Ein Gewerbemietvertrag ist rechtlich mit dem Wohnungsmietvertrag absolut nicht vergleichbar!

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Gewerbemietvertrag ist kein Wohnungsmietvertrag!

In einer Wohnung wohnt man, während man in Gewerberäumen einen Salon mit Kundenverkehr betrieben will. Schon allein dieser Unterschied im Nutzungszweck verdeutlicht, dass beim Mietvertrag für Gewerberäume viele rechtliche Besonderheiten zu beachten sind.

Aus der Vertragsschließung ergeben sich ganz andere rechtliche Konsequenzen für Sie als Unternehmer als Sie es aus einem Wohnungsmietvertrag gewohnt sind. Sie sind rechtlich gesehen in diesem Falle keine Privatperson, die den Vertrag abschließt, sonder ein Kaufmann. Insofern greift auch nicht der Verbraucherschutz und auch nicht das Mieterschutzgesetz.

Sie sollten also ganz genau wissen, was Sie da unterschreiben! Schließlich müssen Sie später alle Punkte des Vertrages auch erfüllen können. Ein Zurück wird es nach der Unterschrift nicht mehr geben. Bei Gewerbemietverträgen gibt es kein Widerspruchsrecht wie bei Verbraucherverträgen.

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Die langfristige Bindung an den Gewerbemietvertrag erfordert Ihr Verhandlungsgeschick.

Gewerbemietverträge werden meist für einen langen Zeitraum abgeschlossen, womit sich der Mieter das Mietobjekt langfristig für seinen Friseursalon sichern kann. Wegen der oft über mehrere Jahre vereinbarten Mietdauer gewähren die Vermieter, die ebenfalls nicht an einem häufigen Mieterwechsel interessiert sind, in der Regel ansehnliche Mietnachlässe.

Aber ein gesetzlich vorbestimmtes Kündigungsrecht gibt es zwischen Kaufleuten nicht. Sie sind also langfristig an alle Punkte des Gewerbemietvertrages gebunden – das muss Ihnen klar sein! Also sollten Sie bereits bei der Ausgestaltung des Vertrages aktiv sein und wissen, worum es bei den einzelnen Vertragsbestandteilen geht.

Es gibt Verhandlungsspielräume, Regeln und Grenzen, die Sie kennen sollten, um einen guten Gewerbemietvertrag abzuschließen und später erfolgreich in Ihrem Salon arbeiten zu können. Vermeiden Sie von Anfang an böse Überraschungen!

Lesen Sie, wie Sie erfolgreich verhandeln über Mietgegenstand, Mietzweck, Nutzfläche, Nebenflächen, Kündigungsfristen, Untervermietung, Nachmieterklausel, Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierung und Schönheitsreparaturen, Mietsicherheit, Bankbürgschaft, Staffelmiete, Wertsicherungsklausel, Gutachterklausel, Betriebskosten, Umsatzmiete, Bruttomiete, Teilinklusivmiete, Nettokaltmiete, Mehrwertsteuer, Optionsrecht, Vertragslaufzeit, Zeitmiete, Konkurrenzschutz, Flächenabweichung und vieles mehr.

Erfahren Sie also, wie Sie Ihren Gewerbemietvertrag in Ihrem eigenen Sinne optimal mitgestalten können. Hierzu unser ausführlicher Beitrag: „Verhandlung und Ausgestaltung Ihres Gewerbemietvertrages“.

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