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  Der GewerbemietvertragWenn nun das passende Objekt für Ihren geplanten Friseursalon, Ihr neues Kosmetikstudio, Nagelstudio oder Ihren Beautysalon gefunden ist, soll bald ein Mietvertrag geschlossen werden. Vermieter und Mieter wollen Ihre Rechte und Pflichten in einem Vertrag verankern. Hierzu ist einiges zu beachten, denn der Gewerbemietvertrag ist mit dem Wohnungsmietvertrag absolut nicht vergleichbar. In einer Wohnung wohnt man, während man in Gewerberäumen einen Salon mit Kundenverkehr betrieben will. Schon allein dieser Unterschied im Nutzungszweck verdeutlicht, dass beim Mietvertrag für Gewerberäume viele Besonderheiten zu beachten sind. Es gibt Verhandlungsspielräume, Regeln und Grenzen, die Sie kennen sollten, um später erfolgreich in Ihrem Salon arbeiten zu können und böse Überraschungen zu vermeiden. Schließlich werden Gewerbemietverträge meist für einen langen Zeitraum abgeschlossen, womit sich der Mieter das Mietobjekt langfristig für seine Unternehmung sichern kann. Wegen der oft über mehrere Jahre vereinbarten Mietdauer gewähren die Vermieter, die ebenfalls nicht an einem häufigen Mieterwechsel interessiert sind, in der Regel ansehnliche Mietnachlässe. Lesen Sie, wie Sie erfolgreich verhandeln über Mietgegenstand, Mietzweck, Nutzfläche, Nebenflächen, Kündigungsfristen, Untervermietung, Nachmieterklausel, Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierung und Schönheitsreparaturen, Mietsicherheit, Bankbürgschaft, Staffelmiete, Wertsicherungsklausel, Gutachterklausel, Betriebskosten, Umsatzmiete, Bruttomiete, Teilinklusivmiete, Nettokaltmiete, Mehrwertsteuer, Optionsrecht, Vertragslaufzeit, Zeitmiete, Konkurrenzschutz, Flächenabweichung und vieles mehr. Erfahren Sie also, wie Sie Ihren Gewerbemietvertrag in Ihrem eigenen Sinne optimal mitgestalten können. Hierzu unser ausführlicher Online-Kurs: "Verhandlung und Ausgestaltung des Gewerbemietvertrages". <<< Inhaltsverzeichnis
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