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 Lohnsteuer sparen durch neue Lohnsteuerklasse IV mit Faktor
Dies ist einmal kein Tipp für unsere selbständigen Mitglieder, sondern für deren Mitarbeiter. Falls Sie also ein netter Arbeitgeber sind und zeigen möchten, dass Sie sich für die Belange Ihrer Arbeitnehmer interessieren, dann reichen Sie bitte unseren Tipp einfach an Ihre Mitarbeiter weiter! aktueller Steuertipp 2010: Ehegatten, die beide als Arbeitnehmer tätig sind, konnten bisher grundsätzlich zwischen zwei Kombinationsmöglichkeiten ihrer Lohnsteuerklassen wählen: III/V (3/5) oder IV/IV (4/4). Bei Arbeitnehmern in der Friseur- und Beautybranche kommt es aufgrund der branchenüblich schlechteren Bezahlung häufig vor, dass der Ehegatte (wenn vorhanden) mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohnes bezieht. Bisher war es in einem solchen Falle üblich, die Steuerklasse III (3) für den Ehepartner, der mehr verdient, und die Steuerklasse V (5) für den Ehepartner, der weniger verdient zu beantragen. Doch die Steuerlast der Lohnsteuerklasse V erscheint absolut erdrückend. Viele Arbeitnehmer mit Steuerklasse V haben beim Blick auf Ihren Kontoauszug das Gefühl, ungerecht entlohnt zu werden. Aber durch die Wahl eben dieser Steuerklassenkombination (III/V) ließ sich in der Vergangenheit bei den besagten Verdienstverhältnissen die höchste gemeinsame Ersparnis an Lohnsteuer erzielen. Seit 2010 gibt es jedoch eine weitere Kombinationsmöglichkeit der Steuerklassen: die Steuerklasse IV mit Faktor. Sie soll ab 2010 als Alternative zur alten Steuerklassenkombination III/V wählbar sein und zu einer gerechteren Verteilung der Lohnsteuer führen. So bleibt dem weniger verdienenden Ehepartner mehr Netto vom Brutto. Die neue Steuerklassenkombination kann gegen Vorlage beider Lohnsteuerkarten beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Entscheidungshilfe bieten alle Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. <<< Inhaltsverzeichnis
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