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mobiler Friseur im Reisegewerbe ohne Meister

Mobiler Friseur

Schon seit dem 01.01.2004 gibt es auch für die Friseure unter den Existenzgründern die Möglichkeit, sich ohne Meisterbrief und ohne Nachweis einer gewissen Berufserfahrung als mobiler Friseur selbständig zu machen. Obwohl die Änderung der Gewerbeordnung schon einige Jahre her ist, beginnt der Boom erst jetzt. Oftmals war diese Möglichkeit der Selbständigkeit als Mobilfriseur ohne Meister einfach nicht bekannt, weil sie von den Handwerkskammern bis zum heutigen Tage eher verheimlicht als publiziert wird. Einerseits verständlich, da in Handwerkskreisen ohnehin derzeit um die Existenz des Meistertitels als Voraussetzung zur Ausführung vieler Handwerksberufe gebangt wird. Sicherlich nicht ganz ohne Recht fürchtet man um die Zunahme von schlechter Handwerksqualität, Schwarzarbeit bis hin zum Verlust tausender Arbeitsplätze im stehenden Friseurhandwerk. Auf der anderen Seite stehen Friseure, die als mobile Unternehmer der miserablen Entlohnung im Friseurhandwerk entfliehen wollen und jede Möglichkeit, sich ohne langjährige und kostspielige Meisterschule selbständig zu machen, dankbar annehmen. Mobiler Friseur ohne Meister zu sein, heißt jedoch auch, sich an die gesetzlichen Vorschriften für das Reisegewerbe halten zu müssen. Hier liegt das kleine und doch ziemlich entscheidende Problem. Eine der Vorschriften ist nämlich nicht gerade gut mit dem Wesen des Friseurberufes vereinbar - das Werbeverbot im Reisegewerbe. Wer als Friseurgeselle mit dem Gedanken spielt, sich als mobiler Friseur selbständig zu machen, sollte deshalb diese gesetzliche Einschränkung des Reisegewerbes genau kennen und bereits jetzt abschätzen können, ob es trotzdem möglich wäre am Markt Fuß zu fassen und genug Geld zu verdienen. Diese Einschränkung, die Friseurtätigkeit in keinerlei Form bewerben zu dürfen, lässt sich nur mit einigen Schwierigkeiten mit dem gewohnten Wesen des Friseurberufs vereinbaren. Friseure waren seit ewigen Zeiten zumeist im stehenden Gewerbe tätig. Das heißt, die Kunden kommen in einen Salon, der von einem Meister geführt werden muss und natürlich beworben wurde, um überhaupt Kundschaft zu haben und um Mitarbeiter in Lohn und Brot zu stellen. Die Zeiten ändern sich zu Ungunsten des Meisterzwangs, doch die Politik versucht natürlich eine Gratwanderung zwischen Fortschritt und Stabilität. So entstehen dann solche Halbheiten wie ein Gewerbe, das nicht werben darf, in dem aber immer mehr Berufsbilder ohne Meisterzwang zugelassen werden -  das Reisegewerbe. Allein dem ungebrochenen Unternehmergeist existenzwilliger Menschen hierzulande ist es zu verdanken, das die Dinge sich trotzdem bereits immer mehr verändern. Fortschritt lässt sich manchmal eben einfach nicht aufhalten. Denn wo ein Wille ist, ist meist auch ein Weg. Wie Sie sich als mobiler Friseur mittels des Reisegewerbes selbständig machen erfahren Sie in unserem Beitrag: „Friseur im Reisegewerbe“ und speziell in unserem ausführlichen Online-Kurs „Der Weg zur Reisegewerbekarte“. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie als mobiler Friseur ohne Meister trotzdem ganz legal Werbung machen können, dann lesen Sie den neuen "Trick zum Umgehen des Werbeverbots im Reisegewerbe". Zur Beantragung von Gründungszuschuss bieten wir Ihnen eine Vorlage zum "Businessplan mobiler Friseur" als Muster zum Download.

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