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Meisterschule, Aufstiegs-BAföG und Meisterprämie für Friseure

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© hbrh – AdobeStock

Für die selbständige Tätigkeit als Friseur benötigen Sie den Meisterbrief in diesem Handwerk, oder Sie stellen einen Friseurmeister ein bzw. beteiligen diesen als Geschäftspartner an Ihrem Unternehmen. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen ein Friseurbetrieb ohne Meister geführt werden darf. (Mehr Infos dazu in unserem Beitrag: „Selbständig als Friseur ohne Meister?“)

Der beste Weg für Friseure in die Selbständigkeit

Wenn Sie sich als Friseurgeselle dazu entscheiden, die Meisterschule zu besuchen, um Ihren Titel als Friseurmeister zu erhalten, dann gehen Sie den besten Weg, den Sie für Ihre eigene Zukunft gehen können. Als Meister stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen, um entweder einen eigenen Friseursalon zu eröffnen oder auch mobil zu Ihren Kunden zu fahren. Ein Werbeverbot, wie es beispielsweise für selbständige Friseure im Reisegewerbe gilt, gibt es dann für Sie nicht. Mehr noch: Sie können problemlos eigene Mitarbeiter und Auszubildende einstellen.

Finanzspritze für die Meisterschule

Die Meisterschule wird Ihnen sogar staatlich gefördert – und das mit höheren Förderungen als je zuvor. Das frühere Meister-BAföG heißt jetzt Aufstiegs-BAföG. Es ergibt sich aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Der Bund unterstützt damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung zum Meister finanziell und erleichtert Ihnen die Gründung Ihrer Existenz.

Das Aufstiegs-BAföG ist ein Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es in Vollzeit, in Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. So wird es Ihnen also leichter gemacht, die Ausbildung zum Friseurmeister mit Arbeit und Privatleben zu vereinbaren.

Das Aufstiegs-BAföG ist als Zuschuss und Darlehen konzipiert. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und deckt unter anderem die Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmaterialien sowie Lebensunterhalt und Kinderbetreuung während der Fortbildung ab. Das Darlehen hingegen muss zurückgezahlt werden, jedoch zu besonders günstigen Konditionen.

Als Antragsteller für das Aufstiegs-BAföG dürfen Sie allerdings noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem Meisterabschluss gleichwertig oder höherwertig ist, was aber meistens so wie so nicht der Fall ist. Altersgrenzen als Voraussetzung für das Meister-BAfög gibt es ebenfalls nicht. Sehr ausführliche Informationen aus erster Hand bietet Ihnen die Homepage des Bundesmisteriums für Bildung und Forschung unter dem folgenden Link:

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Meisterprämie kommt noch oben drauf.

Viele Bundesländer zahlen bei erfolgreichem Abschluss der Meisterschule eine Prämie. Diese Förderprogramme haben in den unterschiedlichen Bundesländern ganz unterschiedliche Namen. Sie heißen Meisterprämie, Meisterbonus, Aufstiegsbonus, Meister-Extra oder Aufstiegsfortbildungsprämie.

Auch die Höhe der Prämien unterscheidet sich in den Ländern sehr. Während manche Bundesländer gar nichts zahlen, gibt es in anderen Bundesländern gleich mehrere Tausend Euro zu holen. Beispielsweise sponsert das Land Niedersachsen seine neuen Handwerksmeister mit satten 4.000,- Euro (Stand 2023)!

Es kann sich also wirklich lohnen, die jeweiligen Förderprogramme bei Ihrer regional zuständigen Handwerkskammer zu erfragen!

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