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Fördergeld zur Existenzgründung als Friseur

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© Tatjana Balzer – AdobeStock

Eine Existenzgründung als Friseur ist immer auch mit finanziellem Aufwand verbunden. Man benötigt ein gewisses Startkapital, um den Schritt in die Selbständigkeit erfolgreich bewältigen zu können.

Nicht nur die Saloneinrichtung, die Ausstattung mit Arbeitsmitteln und -materialien, die Mietkaution, das eventuell erforderliche Fahrzeug, oder die Eröffnungswerbung können sehr viel Geld verschlingen; auch behördliche Anmeldungen und Genehmigungen (Handwerkskammer, Gewerbeamt, Berufsgenossenschaft usw.), eventuelle Personalkosten, Versicherungen, Steuern, Finanzierungs- oder Leasingraten, Steuerberatungskosten und einiges mehr müssen Sie als Unternehmer schon vor und während der betrieblichen Anlaufphase bezahlen können.

Das macht eine Existenzgründung in finanzieller Hinsicht oftmals sehr kompliziert, denn die wenigsten Existenzgründer können diese Kosten von Beginn an aus eigener Tasche zahlen.

Die Politik ist jedoch sehr daran interessiert, dass die Wirtschaft im Staate funktioniert. Sie braucht eine kontinuierliche Anzahl nachwachsender Unternehmen, um den Wirtschaftsmotor in Gang zu halten. Deshalb werden Existenzgründungen hierzulande gefördert.

Geld zur Existenzgründung aus verschiedenen Förderprogrammen

Fördermittel können das Risiko der Existenzgründung abmildern. Sie können dem Gründer finanzielle „Luft“ verschaffen, um auch an unerwartete Kosten nicht zu scheitern. Desweiteren erhalten Existenzgründer durch die Förderung ein wenig „Vorlauf“ im Bezug auf zukünftige Kosten und kommen so eher in die Gewinnzone.

Die für die Förderung erforderlichen Geldmittel stammen aus ganz unterschiedlichen Töpfen: Bund, Länder und EU sowie das ERP-Sondervermögen des Bundes unterstützen den Start in die Selbständigkeit durch verschiedene Förderprogramme. Meist handelt es sich bei den Fördermitteln um Darlehen mit besonders günstigen Zinsen, langen Laufzeiten und häufig einer rückzahlungsfreien Zeit bis zum Tilgungsbeginn.

Ein Beispiel hierfür ist der ERP-Kredit „Startgeld“ sowie verschiedene andere Kredite der KFW. Es gibt aber auch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen wie beispielsweise das Einstiegsgeld oder der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.

Auch Beratungskosten können unter Umständen gefördert werden und müssen nicht zurückgezahlt werden. In einigen Bundesländern gibt es für Friseurmeister, die einen Betrieb gründen wollen, die so genannte Meistergründungsprämie, welches ebenfalls nicht zurückgezahlt werden muss. Wir erläutern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten an Fördergeld zu kommen in unserem Beitrag „Die wichtigsten Förderprogramme für die Existenzgründung als Friseur“.

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