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Arbeitslosengeld für selbständige Friseure

Arbeitslosenversicherung Selbständig Friseur

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Die allgemeine Unsicherheit auf dem Friseur-Markt ist gewachsen. Kunden- und Besuchszahlen sind tendenziell rückläufig – Statistiken belegen das seit vielen Jahren. Es wird immer schwieriger, abgesprungene Kunden durch neue Kunden zu ersetzen. Als Selbständiger müssen Sie ständig aktiv sein, um Ihre Existenz zu erhalten.

Dennoch gibt es gerade im Friseurhandwerk Jahr für Jahr unzählige neue Existenzgründer. Das sind meist Menschen, die eine Chance sehen, dem Lohndumping der Branche zu entkommen und als Selbständiger ein besseres Einkommen zu erzielen.

Leider werden aber auch fast genauso viele Existenzen kurz nach der Gründung wieder aufgegeben, weil man sich die Selbständigkeit doch leichter vorgestellt hat. Die Aufgabe der Selbständigkeit geht dabei oftmals mit Schulden einher.

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Mit Arbeitslosengeld das Risiko des Scheiterns der Existenzgründung absichern!

Wenn Ihre Einnahmen plötzlich sinken und Sie Ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr bezahlen können, sind Sie sofort ein Fall für das Arbeitslosengeld 2 (ALG II). Das hieße dann, dass Sie Ihre private Altersversorgung auflösen müssten, Ihre Selbständigkeit wieder aufgeben müssten, ein kleineres Auto anschaffen müssten, Ein-Euro-Jobs annehmen müssten und so weiter. Eventuell kämen sogar noch Schulden aus Verbindlichkeiten Ihrer Selbständigkeit hinzu, die von Ihnen dann auch noch abgetragen werden müssten.

Wer heutzutage eine Existenz gründen will, braucht also eine gute finanzielle Absicherung – auch für den Fall, dass man sein Unternehmen ganz aufgeben muss. Für Existenzgründer gibt es hierzu die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. So würden Sie im Fall der Fälle Arbeitslosengeld erhalten und könnten damit die finanziellen Folgen einer Pleite abfangen. Wer als Existenzgründer diese neue Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu bekommen, wahrnimmt, der steht im Pleitefall nicht mittellos da.

Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige wird jedoch immer teurer. Selbständige sind gegenüber Pflichtversicherten in der Arbeitslosenversicherung nicht mehr so sehr im Vorteil wie noch vor einigen Jahren. Dennoch kann sich eine solche Versicherung gegen die Arbeitslosigkeit für Selbständige durchaus lohnen, wenn die neue Firma doch nicht so läuft, wie man es sich vorgestellt hat.

Arbeitslosenversicherung Selbständig Friseur Versicherungen

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Das Arbeitslosengeld für Selbständige ist an Bedingungen geknüpft.

Seit 2006 können sich auch Selbständige gesetzlich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Das Angebot der Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist eine so genannte „freiwillige Pflichtversicherung“ nach § 28a des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches.

Es richtet sich hauptsächlich an Menschen, die sich jetzt oder in den vergangenen zwei Jahren aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen oder gemacht haben – egal ob mit oder ohne Bezug von Fördermitteln. Dieser Personenkreis kann freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen und damit seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufrechterhalten.

Die selbständige Tätigkeit muss allerdings mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassen und das Versicherungsverhältnis vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss mindesten 12 volle Monate bestanden haben. Wer sich in Zukunft selbständig macht, muss den Antrag spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit stellen, um in die Arbeitslosenversicherung überhaupt hinein zu kommen. Für Existenzgründer ist die Arbeitslosenversicherung durchaus zu empfehlen, da sie das Risiko des Scheiterns abfängt.

Welche genauen Voraussetzungen und welche Fristen für Sie zu erfüllen und zu beachten sind, wie viel Beitrag Sie zahlen müssten, wie hoch das Arbeitslosengeld im Bezugsfalle wäre und wie Sie die Arbeitslosenversicherung als Selbständiger beantragen, erfahren Sie in einem entsprechenden Merkblatt, das Sie auf der Website der Arbeitsagentur herunterladen können.

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