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Abzocke mit falschem Qualitätssiegel für Friseursalons

Deutsche Gesellschaft für Verbraucherforschung Auszeichnung Qualitätssiegel Abzocke Betrug Friseur

Käufliche „Auszeichnung“ durch die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherforschung, Foto: Friseur-Unternehmer.de (Klicken zum Vergrößern!)

Friseure sind dumm! … meint wohl der Berliner Einzelunternehmer Marten Moormann. Er firmiert unter dem hochtrabenden Namen „Deutsche Gesellschaft für Verbraucherforschung“ und sendet serienweise Briefe an Friseursalons. (Das Foto des Anschreibens bitte anklicken, um es zu vergrößern!)

Hierin gratuliert er den angeschriebenen Friseuren zu einer Auszeichnung wegen „herausragender Servicequalität und Kundenfreundlichkeit“. Für Friseure, die zurecht auf ihre Serviceleistung stolz sein können, mag dieses Schreiben zunächst sehr authentisch wirken – Aber nur bis zu dem Punkt an dem man sich fragt, woher diese „Gesellschaft“ wohl um den guten Service im eigenen Salon weiß?

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Sind wir Friseure denn so leichtgläubig?

Wer sind die „unabhängigen Experten“, die laut Schreiben zu dieser „Einschätzung“ gelangt sind? Hat Herr Moormann etwa unsere Kunden befragen lassen? Oder hat er sich die Mühe gemacht, unsere Facebook-Bewertungen zu durchstöbern?

Nein, hat er nicht! Unzählige Friseursalons wurden von Herrn Moormann auf diesem Wege eben einfach mal so „ausgezeichnet“. Die entsprechenden Salon-Anschriften hat er anscheinend aus einer Adressdatenbank gezogen.

Wenn man das Blatt mit dem „Qualitätssiegel“ wendet, versteht man auch warum: Er möchte für sein „Testurteil sehr gut“ nämlich € 75,00 zuzüglich Mehrwertsteuer von zigtausend „ausgezeichneten“ Friseuren kassieren. Aber ein „Testurteil“ kann man doch nicht kaufen, Herr Moormann! Uns Friseuren solch eine Leichtgläubigkeit zu unterstellen, ist fast schon eine Beleidigung. :)

Deutsche Gesellschaft für Verbraucherforschung Auszeichnung Qualitätssiegel Abzocke Betrug Friseur

© hanohiki – AdobeStock

Rücktritt vom Kauf nicht möglich!

Vorsicht! Wer die Rückantwort dennoch tatsächlich ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet hat, hat als Unternehmer sein unwiderrufliches Einverständnis zur Zahlung des Kaufbetrages gegeben. Unternehmer haben nach deutscher Gesetzgebung nämlich kein Widerrufsrecht! Dieses gilt ausschließlich für Verbraucher, was wir Friseurunternehmer ja nicht sind. Das Geld ist weg!

Als Gegenleistung für den Zahlbetrag von insgesamt € 89,25 erhält man dann ein völlig wertloses Qualitätssiegel, über das sich unsere Kunden kaputtlachen würden. Die täuschende Ähnlichkeit in der Namensgebung von Moormanns „Deutscher Gesellschaft für Verbraucherforschung“ mit der echten „Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien“ ist einfach zu offensichtlich und kann schließlich auch von unseren Kunden leicht als „Willkür“ des Berliner „Ein-Mann-Betriebes“ erkannt werden.

Wenn dann die Nachricht die Runde macht, dass man als Friseur mit einem solchen „gefälschten“ Qualitätssiegel wirbt, dann werden sich die Leute fragen, wie es wohl tatsächlich um die Qualität im Salon bestellt ist. Das haben wir doch gar nicht nötig, oder? Also ab in den Papierkorb mit diesem Wisch! :)

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